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Visumbeantragung zur Arbeitsplatzsuche für 6 Monate

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Mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche können Ausländer mit einem anerkannten Hochschulabschluss in Deutschland für bis zu sechs Monate nach einem Arbeitsplatz, der ihrer Qualifikation entspricht, suchen.

Israelische Staatsangehörige sind von der Regel, das Visum im Ausland beantragen zu müssen, ausgenommen. Sie können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland einholen.

Um den Visumantrag in der Deutschen Botschaft zu stellen, benötigen Sie einen Termin. Sie müssen den Termin zuerst online buchen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Ein vollständig ausgefüllter nationaler Visumantrag
    Sie können den nationalen Visumantrag von unserer Internetseite kostenlos herunterladen
  • Unterschriebener Reisepass/ Travel Document (plus Kopie)
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Universitätsdiplom (Original plus Kopie)
  • Ausführlicher unterschriebener Lebenslauf
  • Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft usw.)
  • Nachweis über aktuelle Beschäftigung (z.B. mittels Gehaltsnachweisen)
  • Nachweis zur Finanzierung des Aufenthaltes (z.B. mit aktuellen Kontoauszügen der letzten drei Monate. Nachgewiesen werden müssen für sechs Monate 6.162.-Euro, (6 x 1.027.- Euro)
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz für die komplette Zeit des Aufenthaltes mit einer Deckungssumme von mind. 30.000 Euro und gültig für alle Staaten des Schengener Abkommens

Die Gebühr für das nationale Visum beträgt 75 Euro. Die Gebühr ist im jeweiligen Gegenwert in NIS in bar oder per Kreditkarte zu zahlen.

ANABIN
Bei Fachkräften mit Berufsausbildung muss die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt werden (www.anerkennung-in-deutschland.de)
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen:
http://anabin.kmk.org (nur auf Deutsch).
Sowohl die Hochschule (H+) als auch der Studienabschluss muss anerkannt bzw. vergleichbar mit einem deutschen Abschluss sein. Wenn Sie eine Abfrage starten, fügen Sie bitte einen Ausdruck des Ergebnisses Ihrem Antrag bei.
Wichtig: Falls die Unterlagen (hier: der Universitätsabschluss) nicht auf Deutsch oder Englisch sind, benötigen wir eine Übersetzung ins Deutsche. Englischsprachige Unterlagen müssen nicht übersetzt werden.

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