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Leben und Arbeiten in Israel

Kaffeetrinkendes Pärchen

Leben und Arbeiten in Deutschland, © colourbox

04.12.2017 - Artikel

Aufenthaltsrechtliche Fragen deutscher Staatsangehöriger in Israel

Für alle Fragen zur Einreise nach Israel beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts (zum Öffnen bitte klicken).

Im Vorfeld eines längeren Aufenthalts in Israel (kein touristischer Aufenthalt von bis zu drei Monaten) sollten Sie sich zur Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragen unbedingt an die Israelische Botschaft in Berlin wenden. Bitte klicken Sie hier, um die Internetseite der Israelischen Botschaft in Berlin zu öffnen.

Visum für Israel

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bei einem Aufenthalt als Tourist bis zu drei Monaten kein Visum. Personen, die vor dem 1. Januar 1928 geboren sind, müssen vor ihrer Einreise ein Visum bei der israelischen Botschaft beantragen.

Bei Einreise (sowohl bei Einreise am Flughafen als auch bei Einreise über den Landweg) werden Reisepässe nicht mehr gestempelt, stattdessen wird eine Einreisekarte (blauer Zettel) ausgegeben, die bis zur Ausreise aufzubewahren ist. Bei Ausreise wird dann eine Ausreisekarte (Zettel) ausgegeben. Einreise und Ausreise werden von den israelischen Behörden elektronisch gespeichert.

Flughafen Tel Aviv-Ben Gurion
Flughafen Tel Aviv-Ben Gurion© Colourbox

Aufenthaltserlaubnis für Israel

In Israel sind die Zweigstellen des israelischen Innenministeriums im jeweiligen Aufenthaltsort für Auskünfte zu aufenthaltsrechtlichen Fragen zuständig.

Das israelische Innenministerium verlangt in der Regel zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ein deutsches Führungszeugnis mit Apostille und eine Ledigkeitsbescheinigung (für Ehegatten: vor Eheschließung). Das Führungszeugnis mit Apostille kann über die Botschaft beantragt werden, bitte klicken Sie hier für weiterführende Informationen.

Eheschließung in Israel

In Israel gibt es keine standesamtliche Trauung, sondern nur die religiöse Eheschließung. Ehepartner jüdischen Glaubens unterstehen in Eheangelegenheiten dem Rabbinat. Rabbiner dürfen keine Ehen zwischen Juden und Nichtjuden schließen.

Sind zwei Verlobte Angehörige zweier verschiedener Konfessionen ist eine Eheschließung in Israel nicht möglich. In diesem Fall weichen viele Personen zur Eheschließung nach Zypern, Dänemark oder die Vereinigten Staaten aus.

Die römisch-katholische Kirche gehört zu den in Israel staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Dies gilt nicht in gleicher Weise für alle Protestanten. Trotzdem können auch Verlobte einer solchen Religionsgemeinschaft vor dem Geistlichen ihrer religiösen Gemeinschaft gemäß ihrem religiösen Recht heiraten. Die Eheschließung wird trotzdem von Israel staatlich anerkannt.

Eine Eheschließung durch die Deutsche Botschaft Tel Aviv ist nicht möglich.

Alle in Israel geschlossenen Ehen werden auf einem einheitlichen, vom Innenministerium herausgegebenen Formular bestätigt. Bei Ausländern ist die Beglaubigung durch eine Apostille (ausgestellt durch das israelische Außenministerium) nötig, damit die Eheschließung vom deutschen Standesbeamten anerkannt werden kann.

Die Eheschließung ist beispielsweise in der Evangelisch-Lutherischen Erlöser-Kirche oder der Katholischen Dormition-Kirche (beide in Jerusalem) möglich. Bitte setzen Sie sich wegen der vorzulegenden Unterlagen direkt mit den Kirchen in Verbindung.

Erlöser-Kirche
Dormitio-Kirche

Partnerschaft ohne Religion

Seit dem 25.09.2010 können Paare in Israel eine sogenannte „Partnerschaft ohne Religion“ eingehen, die ihnen eine eheähnliche Stellung verleiht.

Religionslosen Partnern, die sich einig sind, ein Partnerschaftsbündnis einzugehen, ist es erlaubt, ein Partnerschaftsbündnis bei dem Partnerschaftsregistrar eintragen zu lassen. Den Partnern stehen die gleichen Rechte wie Eheleuten zu.

Deutscher Führerschein in Israel

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.
Symbolfoto EU-Führerschein© picture-alliance/ dpa

Deutsche Führerscheine werden in Israel für Touristen bis zu einer Dauer von einem Jahr anerkannt. Sofern ein ständiger Wohnsitz begründet wurde, muss innerhalb eines Jahres der deutsche Führerschein in einen israelischen umgeschrieben werden. Für die Umschreibung sind in der Regel ein Sehtest und ein Fahrtest erforderlich. Betroffene müssen sich hierfür an die KFZ-Zulassungsstelle wenden, Auskünfte erteilt unter anderem die Zulassungsstelle des Bezirks Tel Aviv, telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Kurzwahl *5678 aus dem israelischen Telefonnetz.

Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

Deutsche Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe, jedoch bestehen Ausnahmen. Im Einzelfall kann demnach von diesem Grundsatz nur abgewichen werden, wenn eine außergewöhnliche Notlage vorliegt und gleichzeitig eine Rückkehr nach Deutschland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:

  • Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss. Der Grund wird auch dann angenommen, wenn in Israel gemeinsames Sorgerecht besteht und die Mutter während des laufenden Sorgerechtsverfahren Israel nicht mit dem Kind verlassen kann
  • längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder aufgrund hoheitlicher Gewalt.

Jedoch ist auch in diesen Fällen zunächst zu prüfen, ob nicht andere Personen oder Institutionen Ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, beispielsweise. Ihre Kinder, Eltern oder der israelische Staat durch Sozialhilfe oder Rente.

Krisenvorsorge

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Vertretung leben, können in eine Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Weitere Informationen zur Krisenvorsorgeliste finden Sie hier .
Darüber hinaus bietet die israelische Heimatschutzbehörde „Home Front Command“ nützliche Hinweise darüber, wie Sie sich im Krisenfall verhalten sollten; bitte hier klicken, um herunterzuladen.


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