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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Auto

Verkehr, © colourbox

01.12.2017 - Artikel

Deutsche Führerscheine in Israel

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.
Symbolfoto EU-Führerschein © picture-alliance/ dpa

Deutsche Führerscheine werden in Israel für Touristen bis zu einer Dauer von einem Jahr anerkannt. Sofern ein ständiger Wohnsitz begründet wurde, muss innerhalb eines Jahres der deutsche Führerschein in einen israelischen umgeschrieben werden. Für die Umschreibung ist kein Fahrtest erforderlich. Betroffene müssen sich für die Umschreibung an die KFZ-Zulassungsstelle wenden, Auskünfte erteilt u.a. die Zulassungsstelle des Bezirks Tel Aviv, telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Kurzwahl *5678 aus dem israelischen Netz oder auf der Webseite des israelischen Außenministeriums

https://www.gov.il/en/service/convert_driving_license

Israelische Führerscheine in Deutschland

Mit dem israelischen Führerschein kann sechs Monate in Deutschland ohne Umschreibung gefahren werden. Falls ein längerer Aufenthalt als sechs, allerdings keiner von mehr als zwölf Monaten geplant ist, kann eine Verlängerung beantragt werden. Nach spätestens zwölf Monaten muss der Führerschein umgeschrieben werden.

Die israelische Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen und einen internationalen Führerschein als Zusatzdokument nachzuweisen.

Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis kein Gebrauch machen, wenn das nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 der Fahrerlaubnisordnung (FeV) vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht ist.

Bitte beachten: wird ein Kraftfahrzeug geführt, wenn eine Fahrerlaubnis nicht oder nicht mehr besteht, so ist dies verboten und wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.

Weitere Informationen finden Sie auf der

Internetseite des Bundesverkehrsministeriums (zum Öffnen bitte hier klicken).

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html

Verlust deutscher Führerscheine

Der Verlust eines deutschen Führerscheines sollte der deutschen Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, gemeldet werden. Der deutsche Fahrerlaubnisinhaber kann einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins an die für seinen letzten Wohnort in Deutschland zuständige Straßenverkehrsbehörde schicken. Das weitere Verfahren ist mit der zuständigen deutschen Behörde zu klären.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren versehen.

Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finden Sie weitere Informationen. Bitte beachten Sie, dass ein abgelaufener Führerschein in Deutschland ungültig ist.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html

Haben Sie einen deutschen Führerschein und leben in Israel, erfolgt der Umtausch gemäß dem auf der o.g. Webseite beschrieben Verfahren, bitte wenden Sie sich als Antragsstellende an die zuständige deutsche Behörde: Es wird empfohlen die führerscheinausstellende Behörde zu kontaktieren.

Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist nicht erforderlich.

Außerbetriebsetzung eines deutschen KFZ in Israel

Außerbetriebsetzung eines KFZ
Außerbetriebsetzung eines KFZ © Colourbox

Für die Außerbetriebsetzung ins Ausland verbrachter Kraftfahrzeuge nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist in der Regel die deutsche Zulassungsstelle zuständig, bei der das Fahrzeug gemeldet ist. Bitte wenden Sie sich an die zuständige deutsche Zulassungsstelle.

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