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Rente
Älteres Ehepaar beim Spaziergang © colourbox.com
Wichtige Meldung:
An die israelischen Rentenbezieher, insbesondere im Zusammenhang mit Anträgen auf ZRBG-Leistungen (Ghetto-Renten):
Internationale Überweisungen aus Deutschland nach Israel sind künftig, voraussichtlich ab Ende des Jahres 2026, nur noch mittels IBAN (International Bank Account Number) möglich.
Dies betrifft die deutschen Renten, die durch den Renten Service der Deutschen Post AG im Namen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nach Israel gezahlt werden.
In Zukunft ist die israelische IBAN unbedingt erforderlich; andernfalls kann der Renten Service die Renten nicht mehr nach Israel transferieren.
Wir möchten vermeiden, dass es wegen der fehlenden Angaben der IBAN zu Unterbrechungen bei den Rentenzahlungen kommt.
Soweit Sie Kontakt zu Rentenberechtigten haben oder selbst Berechtigte/r sind, bitte lesen Sie das angeheftete Anschreiben und füllen Sie die Zahlungserklärung aus.
Sofern die Berechtigten selbst ihre IBAN nicht kennen, können sie diese bei ihrer Bank erfragen. Es ist auch möglich, einen Bankbeleg der Zahlungserklärung beizufügen, aus dem die IBAN ersichtlich ist.
Das ausgefüllte Antwortschreiben soll bitte grundsätzlich auf dem Postweg mit dem beigefügten Rückumschlag an den Renten Service zurückgesandt werden.
Postal Address:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Deutschland
Akzeptiert wird auch die Rücksendung der Zahlungserklärung an den Renten Service per E-Mail, w.ausland@deutschepost.de
Entsprechende Informationen stellt der Renten Service in Kürze auf seiner Internet-Seite zur Verfügung: https://www.deutschepost.de/en/r/rentenservice/gesetzliche-rente.html
Lebensbescheinigung
Rentenempfänger mit Wohnsitz in Israel und einer israelischen ID-Nummer nehmen an einem digitalen Datenabgleich teil, der die jährliche Vorlage einer beglaubigten Lebensbescheinigung ersetzt. (Sie erhalten daher kein Formular „Lebensbescheinigung“ mehr.) Dies gilt nicht für Witwen-/Witwerrenten, für die eine jährliche Lebensbescheinigung als Nachweis des aktuellen Familienstandes erforderlich ist.
Wiedergutmachungsrenten
Rentenempfänger, die ihre Entschädigungsrente aus Hannover, München, und Saarburg erhalten, nehmen automatisch an einem digitalen Datenabgleich teil. Für Wiesbaden ist eine entsprechende Erklärung erforderlich, die auch heute noch abgegeben werden kann. Alle anderen Wiedergutmachungsbehörden, Berlin, Düsseldorf, Fellbach, Hamburg, Saarbrücken, Jewish Claims Conference u.a. versenden weiterhin jährliche Lebensbescheinigungen.
Wichtig: Um die Weiterzahlung der Rente zu gewährleisten, muss jede zugesandte Lebensbescheinigung beglaubigt und an die Rentenbehörde zurückgesandt werden.
Beglaubigende Stellen
Die Beglaubigung der Lebensbescheinigungen erfolgt im Regelfall durch amtliche israelische Stellen und nur in Ausnahmefällen durch die Botschaft.
In Israel ist diese Beglaubigung durch das Innenministerium (Misrad Hapnim), Meldebehörden, das Finanzministerium (Ministry of Finance – Office for Personal Compensation from Abroad), durch einen Notar, der nicht Bevollmächtigter der/des Rentenberechtigten war oder ist, durch die Kibbutzverwaltungen für ihre Mitglieder, manchmal durch das Geldinstitut, bei dem das Rentenkonto geführt wird oder in Ausnahmefällen durch die Deutsche Botschaft in Tel Aviv möglich.
Lebensbescheinigungen können nur nach vorheriger Terminvergabe ausgestellt werden.
Für Sozialrenten können Lebensbescheinigung auch in der Bituach Leumi beglaubigt werden. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise auf der Rückseite der Lebensbescheinigung. Die Rentenbehörden akzeptieren ebenfalls eine englische Lebensbescheinigung des israelischen Innenministeriums. Diese ist im Original zusammen mit der erhaltenen Lebensbescheinigung an die Rentenbehörde zurückzusenden.
Bitte beachten Sie, dass sich die/der Rentenberechtigte gegenüber der Deutschen Botschaft durch Vorlage einer vollständigen Identitätskarte oder durch einen gültigen Pass ausweisen muss.