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Namensrecht und Personenstandswesen

Foto eines lachenden Babys

Familienangelegenheiten, © www.colourbox.com

Artikel
Eheschließung in Deutschland
Eheschließung in Deutschland© Colourbox


Eheschließung in Deutschland

Ist eine Eheschließung in Deutschland geplant, kontaktieren Sie bitte direkt das Standesamt Ihrer Wahl um Informationen zu benötigten Unterlagen und weiteren Regelungen zu erhalten.

Eheschließung in Israel

In Israel gibt es keine standesamtlichen Trauungen. Es besteht nur die Möglichkeit der religiösen Trauung. Nach Eintrag der religiösen Eheschließung im israelischen Bevölkerungsregister ist diese Eheschließung dann auch für den deutschen Rechtsbereich gültig.

Für weitere Information kontaktieren Sie bitte die übergeordnete Behörde Ihrer Religionsgemeinschaft.

Sofern Sie als deutscher Staatsangehöriger in Israel die Ehe schließen möchten und die zuständigen israelischen Behörden ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis fordern, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt an Ihrem (letzten) Wohnsitz in Deutschland. Die Botschaft ist für die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen nicht zuständig.

Eine Eheschließung in der Botschaft ist nicht möglich.

Sollte es nicht möglich sein, die Eheschließung im israelischen Bevölkerungsregister registrieren zu lassen, so wenden Sie sich bitte an die Botschaft, um die Gültigkeit für den deutschen Rechtsbereich überprüfen zu lassen.

Begründung einer Lebenspartnerschaft und zivile Zeremonien in Israel

In Israel ist es möglich eine Lebenspartnerschaft (auch gleichgeschlechtlich) zu begründen oder eine zivile Zeremonie zur Begründung einer Lebenspartnerschaft durchzuführen. Eine Lebenspartnerschaft die auf eine dieser Arten in Israel begründet wurde, wird für den deutschen Rechtsbereich nicht als solche anerkannt.

Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft in anderen Ländern

Eine Eheschließung in einem Drittstaat (z.B. Amerika, Zypern, Tschechien etc.) wird meist in Deutschland anerkannt, auch wenn die Ehe in Israel noch nicht registriert ist.

Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen die zuständigen Botschaften in den jeweiligen Ländern um Auskunft zu benötigen Unterlagen zu erhalten.

Umwandlung einer deutschen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Wenn Sie Ihre in Deutschland geschlossene Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe umwandeln möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.

Ehenamen und Namen für Kinder

Bitte beachten Sie, dass der Vor- und Familienname eines deutschen Staatsangehörigen für den deutschen Rechtsbereich nur dann festgelegt ist, wenn eine deutsche Personenstandsurkunde vorliegt, z.B. eine deutsche Geburtsurkunde oder eine deutsche Heiratsurkunde. Eine deutsche Einbürgerungsurkunde oder ein Staatsangehörigkeitsausweis legen den Vor- und Familiennamen nicht rechtssicher fest.

Eine deutsche Namensbescheinigung bestätigt nur den neuen Familiennamen nach Eheschließung bzw. den gewünschten Familiennamen des Kindes.

Durch eine israelische Geburtsurkunde, einen israelischen Reisepass oder andere israelische Dokumente kann der Name für den deutschen Rechtsbereich nicht nachgewiesen werden.

Namensänderungen in Israel haben keine Auswirkung auf den deutschen Rechtsbereich.

Namenserklärung nach Eheschließung

Eine Namenserklärung ist nötig, wenn nach der Eheschließung der deutsche Ehepartner oder die deutsche Ehepartnerin seinen bzw. ihren Familiennamen ändern möchte.
Es wird empfohlen, die Namenserklärung im Rahmen eines Antrags auf Beurkundung der Ehe abzugeben. Die Eheschließung wird dann in Deutschland registriert und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt.
Eine Namenserklärung ist nicht nötig, wenn nach der Eheschließung der israelische Ehepartner seinen Familiennamen ändern möchte.


Namenserklärung für Ihr Kind

Ein Kind hat einen für den deutschen Rechtsbereich gültigen Geburtsnamen, wenn

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1. Die Eltern miteinander verheiratet sind*

a) und im deutschen Rechtsbereich einen gemeinsamen Ehenamen führen. Dann erhält das Kind bei Geburt den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.

b) und für ein älteres Geschwisterkind bereits eine Namensbescheinigung nach deutschem Recht vorliegt. Diese Namensbescheinigung legt für alle Kinder in dieser Ehe den Familiennamen fest.

*Bitte beachten Sie mögliche Abweichungen im Fall von Kindern aus gleichgeschlechtlichen Ehen, Adoptionen sowie Leihmutterschaft. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen über das Kontaktformular an die Botschaft.

2. Die Eltern nicht verheiratet sind

In diesem Fall erhält das Kind im deutschen Rechtsbereich automatisch den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führte. War die Mutter vorher verheiratet und ist geschieden, kontaktieren Sie bitte zur Klärung des Namens die Botschaft.

Hat das Kind im deutschen Rechtsbereich keinen Namen oder wird ein anderer Familienname für das Kind gewünscht, so ist eine Namenserklärung erforderlich.

Es wird empfohlen, die Namenserklärung im Rahmen eines Antrags auf Beurkundung der Geburt abzugeben. Die Geburt Ihres Kindes wird so in Deutschland registriert und Sie erhalten eine deutsche Geburtsurkunde, in der auch die Eltern aufgenommen sind.

Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland

Für im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, die Geburt über die Botschaft beim zuständigen deutschen Standesamt in das Geburtenregister eintragen zu lassen.

Nach Bearbeitung des Antrags (mit dem auch der Familienname festgelegt wird) stellt das Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde aus.

Die Beantragung der Nachbeurkundung der Geburt ist NICHT obligatorisch, aber von Vorteil für alle weiteren Kontakte mit deutschen Behörden.

Vor allem für die Beantragung eines deutschen Passes ist die Vorlage einer deutschen Geburtsurkunde oft hilfreich, da in ihr nicht nur der Geburtsname des Antragstellers für den deutschen Rechtsbereich verbindlich festgelegt ist, sondern weil sie darüber hinaus auch ein wichtiges Indiz für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.

Für deutsche Staatsangehörige, die selbst im Besitz einer deutschen Einbürgerungsurkunde sind, d.h., die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, ist die Nachbeurkundung ihrer Geburt in Deutschland in aller Regel NICHT von Vorteil, bzw. überflüssig.

Vorabprüfung (und persönliche Beratung)

Bitte beachten Sie, dass bei allen personenstandrechtlichen Anträgen (z.B. erstmalige Namensbestimmung für ein Kind, Namensänderung nach Eheschließung oder beim Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt eines Kindes) vorab ein Pre-Check Formular von Ihnen ausgefüllt werden muss.

Sie werden von unserem Team zeitnah beraten und erhalten einen Buchungscode zur Terminbuchung und individuelle Informationen.

Vorabprüfung / Pre-Check

Antragstellung bei der Botschaft

Die Botschaft nimmt nach Terminvereinbarung Ihren Antrag mit den notwendigen Dokumenten an und übersendet diesen an das für Sie zuständige Standesamt.

Die Entscheidung über die Namenserklärungen und Beurkundungen obliegt dem für Sie zuständigen Standesamt.

Antragstellung ohne Mitwirkung der Botschaft

Es ist möglich, Namenserklärungen, Anträge auf Geburtsbeurkundung und Beurkundung einer Eheschließung selbst auszufüllen und direkt an das zuständige Standesamt zu senden. Es sollte vorab mit dem zuständigen Standesamt geprüft werden, ob Unterschriftsbeglaubigungen notwendig sind und welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen.

Ihr zuständiges Standesamt ist das Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland. Falls Sie noch nie (auch als Kind nicht) in Deutschland gelebt haben, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt im Ausland / „Generationenschnitt“

Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern oder deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde/n, erwerben grundsätzlich nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Dies gilt nicht, wenn sie dadurch staatenlos würden oder wenn die Eltern oder der Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres nach Geburt bei der zuständigen Auslandsvertretung anzeigen/anzeigt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

„Affirmation of Birth“ statt israelischer Geburtsurkunde

Für Kinder, die nicht oder noch nicht im israelischen Bevölkerungsregister registriert werden können (Kinder von nicht israelischen Staatsangehörigen, oft auch, wenn nur ein Elternteil nicht die israelische Staatsangehörigkeit hat) wird keine israelische Geburtsurkunde ausgestellt.

Basierend auf der vom Krankenhaus ausgestellten „Notice of (Live) Birth“ wird vom israelischen Innenministerium eine „Affirmation of Birth-Copy of Notice of Live Birth“ ausgestellt.

Es ist möglich, für dieses Dokument bei den zuständigen israelischen Stellen eine Apostille zu erhalten. Mit diesem Dokument kann dann die Geburtsbeurkundung in Deutschland beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Terminbuchung

Die Terminbuchung ist nur nach Beratung und Erhalt eines Buchungscodes möglich, Terminbuchung hier

Gebuchte Termine ohne Buchungscode werden automatisch gelöscht.

Anfallende Gebühren

In der Botschaft

Die Gebühren sind während des Termins bar in Schekel zu zahlen.

  • Unterschriftsbeglaubigung (allgemein): ca. 220 ILS pro Antrag
  • Unterschriftsbeglaubigung (für eine Namenserklärung): ca. 305 ILS pro Antrag
  • Beglaubigung Kopien (unabhängig von der Seitenzahl des Schriftstücks): ca. 105 ILS

Die oben angegeben Gebühren sind abhängig vom aktuellen Wechselkurs Euro/Schekel und können daher geringfügig abweichen.

Gebühren für das deutsche Standesamt

Die Gebühren in Deutschland sind abhängig vom zuständigen Standesamt. Die Gebühren belaufen sich in etwa auf

  • Namenserklärungen: 12 Euro
  • Beurkundung der Ehe : 60-160 Euro
  • Geburtsbeurkundung: 80-172 Euro
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