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Ehe und Lebenspartnerschaft

Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis

Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis © Colourbox

31.01.2025 - Artikel

Allgemeine Informationen zur Ehe und Lebenspartnerschaft in Israel

Eheschließung in Deutschland

Ist eine Eheschließung in Deutschland geplant, kontaktieren Sie bitte direkt das Standesamt Ihrer Wahl um Informationen zu benötigten Unterlagen und weiteren Regelungen zu erhalten.

Eine Eheschließung in der Botschaft ist nicht möglich.

Eheschließung in Israel

In Israel gibt es keine standesamtlichen Trauungen. Es besteht nur die Möglichkeit der religiösen Trauung. Nach Eintragung der religiösen Eheschließung im israelischen Bevölkerungsregister ist diese Eheschließung dann auch für den deutschen Rechtsbereich gültig.

Für weitere Information kontaktieren Sie bitte die übergeordnete Behörde Ihrer Religionsgemeinschaft.

Sofern Sie als deutscher Staatsangehöriger in Israel die Ehe schließen möchten und die zuständigen israelischen Behörden ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis fordern, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt an Ihrem (letzten) Wohnsitz in Deutschland. Die Botschaft ist für die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen nicht zuständig.

Sollte es nicht möglich sein, die Eheschließung im israelischen Bevölkerungsregister registrieren zu lassen, so wenden Sie sich bitte an die Botschaft, um die Gültigkeit für den deutschen Rechtsbereich überprüfen zu lassen.

Eine Eheschließung in einem Drittstaat (z.B. Amerika, Zypern, Tschechien etc.) wird meist in Deutschland anerkannt, auch wenn die Ehe in Israel noch nicht registriert ist.

Die Eheschließung im Ausland kann auf Antrag in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ehename in Israel

Die Frage, welchen Familiennamen eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit für den deutschen Rechtsbereich führt ist komplex und kann von vielen verschiedenen Faktoren abhängen. Eine rechtlich verbindliche Entscheidung kann nur durch das zuständige Standesamt in Deutschland getroffen werden. Die Botschaft berät Sie gerne, falls Sie an einem entsprechenden Antrag interessiert sind.

Weitere Informationen zur persönlichen Beratung und Terminbuchung im Konsulat erhalten Sie hier.

Eheschließung vor dem 12.05.1971

Der Name der Ehefrau richtet sich nach dem Ehewirkungsstatut der Eheleute. Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Eheleute gilt das Heimatrecht des Ehemannes. Eine Ehenamenserklärung ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen notwendig.

Eheschließung zwischen dem 12.05.1971 und dem 01.09.1986

Die Bestimmung eines Ehenamens in Israel erstreckt sich bei deutsch-israelischen Doppelstaatern in den folgenden Fällen automatisch für den deutschen Rechtsbereich:

  • deutsche- und israelische Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung
  • gewöhnlicher Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) zum Zeitpunkt der Eheschließung in Israel
  • Ehenamensbestimmung in Israel vor dem 01.09.1986

Falls die deutsche Ehefrau zum Zeitpunkt der Eheschließung nur die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, erwarb sie bis zum 30.06.1976 automatisch den Familiennamen des Ehemannes. Zwischen dem 01.7.1976 und dem 31.08.1986 ist der automatische Namenserwerb nur wirksam geworden, wenn sie den Ehenamen in diesem Zeitraum gegenüber deutschen Behörden in Anspruch genommen hat (z.B. Ausstellung eines deutschen Reisepasses im Zeitraum zwischen 01.07.1976 und 31.08.1986).

Möglicherweise muss eine Ehenamenserklärung nach deutschem Recht abgegeben werden, damit die gewünschte Ehenamensführung auch in Deutschland wirksam zustande kommt.

Eheschließung zwischen dem 01.09.1986 und 30.04.2025

Die Ehenamensführung richtet sich nach deutschem Recht. Es muss eine Ehenamenserklärung nach deutschem Recht abgegeben werden. Andernfalls, führt jede Person ihren vor Eheschließung geführten Familiennamen weiter.

Ehenamensbestimmung in Israel nach dem 01.05.2025

Die Ehenamensbestimmung nach israelischem Recht erstreckt sich automatisch auf den deutschen Rechtsbereich, wenn der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Namensänderung in Israel liegt. Eine Namenserklärung ist nur notwendig, falls die gewünschte Ehenamensführung in Israel nicht wirksam zustande gekommen ist.

Ehename einer eingebürgerten Person

Sie haben zum Zeitpunkt der Einbürgerung bereits einen Ehenamen nach Ihrem Heimatrecht geführt? In diesen fällen erstreckt sich der Ehename in der Regel automatisch auf den deutschen Rechtsbereich.

Begründung einer Lebenspartnerschaft und zivile Zeremonien in Israel

In Israel ist es möglich eine Lebenspartnerschaft (auch gleichgeschlechtlich) zu begründen oder eine zivile Zeremonie zur Begründung einer Lebenspartnerschaft durchzuführen. Eine Lebenspartnerschaft die auf eine dieser Arten in Israel begründet wurde, wird für den deutschen Rechtsbereich nicht als solche anerkannt.

Umwandlung einer deutschen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Wenn Sie Ihre in Deutschland geschlossene Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe umwandeln möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.

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