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Deutsches Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Die Beantragung eines Führungszeugnisses aus dem Ausland (ggf. mit Apostille) erfolgt direkt beim Bundesamt für Justiz. Der Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben. Die Personendaten und die Unterschrift müssen dabei amtlich bestätigt sein. Dies kann durch einen örtlichen Notar oder hilfsweise auch durch die Botschaft (gebührenpflichtig, mit Terminbuchung) erfolgen. Das Führungszeugnis wird durch die ausstellende Stelle direkt per Post zugesandt.
Merkblatt zur Beantragung eines Führungszeugnisses