Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Deutsches Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Die Beantragung eines Führungszeugnisses aus dem Ausland (ggf. mit Apostille) erfolgt direkt beim Bundesamt für Justiz. Der Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben. Die Personendaten und die Unterschrift müssen dabei amtlich bestätigt sein. Dies kann durch einen örtlichen Notar oder hilfsweise auch durch die Botschaft (gebührenpflichtig, mit Terminbuchung) erfolgen. Das Führungszeugnis wird durch die ausstellende Stelle direkt per Post zugesandt.

Merkblatt zur Beantragung eines Führungszeugnisses

Formular - Antrag Führungszeugnis

Terminbuchung

nach oben