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Staatsangehörigkeit

Neuer Reisepass vorgestellt

Ein Musterexemplar zeigt am 23.02.2017 in Berlin den neuen Reisepass für Deutschland bei der Vorstellung im Innenministerium. Der neue Pass ist mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgerüstet., © picture alliance / Michael Kappe

03.02.2022 - Artikel

Allgemeines/Hinweise

Die folgenden Informationen geben einen allgemeinen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts und diverse Antragsverfahren. Bitte lesen Sie die Übersicht sorgfältig durch, bevor Sie die Deutsche Botschaft in Tel Aviv kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sehr komplex ist und auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruht. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere aufgrund möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere ersetzen sie nicht eine individuelle Beratung im Einzelfall.

Die deutschen Auslandsvertretungen sind keine Staatsangehörigkeitsbehörden und können daher in Staatsangehörigkeitssachen lediglich allgemeine Auskünfte erteilen. Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist das dem Bundesinnenministerium nachgeordnete Bundesverwaltungsamt , welches Anträge, u.a. auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder Einbürgerung, bescheidet.

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