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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel

Lebensbescheinigung

Rentenempfänger mit Wohnsitz in Israel und einer israelischen ID-Nummer nehmen an einem digitalen Datenabgleich teil, der die jährliche Vorlage einer beglaubigten Lebensbescheinigung ersetzt. (Sie erhalten daher kein Formular „Lebensbescheinigung“ mehr.) Dies gilt nicht für Witwen-/Witwerrenten, für die eine jährliche Lebensbescheinigung als Nachweis des aktuellen Familienstandes erforderlich ist.

Wiedergutmachungsrenten

Rentenempfänger, die ihre Entschädigungsrente aus Hannover, München, und Saarburg erhalten, nehmen automatisch an einem digitalen Datenabgleich teil. Für Wiesbaden ist eine entsprechende Erklärung erforderlich, die auch heute noch abgegeben werden kann. Alle anderen Wiedergutmachungsbehörden, Berlin, Düsseldorf, Fellbach, Hamburg, Saarbrücken, Jewish Claims Conference u.a. versenden weiterhin jährliche Lebensbescheinigungen.

Wichtig: Um die Weiterzahlung der Rente zu gewährleisten, muss jede zugesandte Lebensbescheinigung beglaubigt und an die Rentenbehörde zurückgesandt werden.

Beglaubigende Stellen

Die Beglaubigung der Lebensbescheinigungen erfolgt im Regelfall durch amtliche israelische Stellen und nur in Ausnahmefällen durch die Botschaft.

In Israel ist diese Beglaubigung durch das Innenministerium (Misrad Hapnim), Meldebehörden, das Finanzministerium (Ministry of Finance – Office for Personal Compensation from Abroad), durch einen Notar, der nicht Bevollmächtigter der/des Rentenberechtigten war oder ist, durch die Kibbutzverwaltungen für ihre Mitglieder, manchmal durch das Geldinstitut, bei dem das Rentenkonto geführt wird oder in Ausnahmefällen durch die Deutsche Botschaft in Tel Aviv möglich.

Lebensbescheinigungen können nur nach vorheriger Terminvergabe ausgestellt werden. Telefonzeiten bezüglich Entschädigungsangelegenheiten sind Dienstag und Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr, 03-6931 304

Für Sozialrenten können Lebensbescheinigung auch in der Bituach Leumi beglaubigt werden. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise auf der Rückseite der Lebensbescheinigung. Die Rentenbehörden akzeptieren ebenfalls eine englische Lebensbescheinigung des israelischen Innenministeriums. Diese ist im Original zusammen mit der erhaltenen Lebensbescheinigung an die Rentenbehörde zurückzusenden.

Bitte beachten Sie, dass sich die/der Rentenberechtigte gegenüber der Deutschen Botschaft durch Vorlage einer vollständigen Identitätskarte oder durch einen gültigen Pass ausweisen muss.

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