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Hilfe für deutsche Staatsangehörige
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Allgemeine Hinweise
Jährlich reisen etwa 50 Millionen Deutsche ins Ausland. Dabei geraten deutsche Touristen im Ausland immer wieder unverschuldet in Notsituationen, in denen Sie die Hilfe der deutschen Botschaft in Anspruch nehmen müssen.
Was kann und darf die Deutsche Botschaft Tel Aviv tun?
Die Botschaft kann Ihnen:
- bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen.
- bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln und Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer) bzw. in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung ermöglichen.
- in besonders gelagerten Einzelfällen bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat ein Überbrückungsgeldauszahlen, das selbstverständlich zurückzuzahlen ist.
- wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren.
- in Fällen, in denen Sie Probleme mit den Behörden des Urlaubslandes haben, für Sie vermittelnd tätig werden.
- bei Bedarf einen Anwalt, Arzt/Facharzt, Dolmetscher/Übersetzer vor Ort benennen.
- im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen unterrichten.
- beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.
Was die Deutsche Botschaft nicht tun kann und darf:
- Führerscheinersatzpapiere ausstellen,
- Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen,
- Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren,
- in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen,
- für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten,
- als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden,
- die extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen,
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.
Passverlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren oder wurden bestohlen? Die Deutsche Botschaft Tel Aviv hilft mit einem Ersatzdokument zur Rückkehr nach Deutschland.
Die Deutsche Botschaft Tel Aviv sowie die Honorarkonsulin in Eilat sind ermächtigt, bei Verlust des Reisepasses einen sogenannten „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dieses Dokument hat eine maximale Gültigkeitsdauer von vier Wochen und berechtigt zur Rückreise auf direktem Weg (Direktflug) nach Deutschland. Sollten Sie eine Umsteigeverbindung zurück nach Deutschland gebucht haben, muss ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, was nur während der Öffnungszeiten der Botschaft möglich ist.
Am schnellsten geht das Verfahren, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangener Ausweispapiere vorlegen können. Gegebenenfalls muss die Botschaft vor Ausstellung Ihre inländische Passbehörde kontaktieren.
Welche Unterlagen muss ich bei Antragstellung vorlegen?
- Personalausweis oder sonstige Urkunden, aus der sich sowohl Ihre Identität als auch die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen lässt,
- zwei Passfotos,
- eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige (z.B. vom Polizeihauptquartier Dizengoff Str. 221, Tel Aviv).
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines „Reiseausweises als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ beträgt 52 Euro, außerhalb der regulären Dienstzeiten 60 Euro. Die Passgebühr wird in Euro erhoben, ist jedoch in bar in ILS (entsprechender Gegenwert) zu zahlen.
Merkblatt - Verlust Ihres Reisepasses
Geldverlust
Bei Geldverlust kann die Deutsche Botschaft Tel Aviv Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln und Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (zum Beispiel Geldtransfer über Western Union oder Moneygram).
Überweisungen von Deutschland aus sind z.B. über Western Union möglich bei:
- allen Geschäftsstellen der ReiseBank AG und CashExpress GmbH an fast allen großen Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzübergängen bzw. Fährhäfen, meist 7 Tage in der Woche geöffnet, allerdings nicht rund um die Uhr, sondern in der Regel zwischen 08.00 Uhr-20.00 Uhr.
- bei der jeweiligen Hausbank in Deutschland, diese reicht den Auftrag an die ReiseBank weiter (Geldtransfer dauert länger als bei direkter Einzahlung bei der Reisebank).
- Postämtern mit Postbank-Service (Western Union Service der Postbank). Die Postbank wickelt den Transfer nicht über die Reisebank ab, sondern direkt mit den Western Union-Agenten im betreffenden Land.
Auskünfte erteilt:
- die Hotline der ReiseBank unter Tel.: +49 1805 225822
- der Internetservice der Reisebank unter
www.reisebank.de
- die Hotline der Postbank Saarbrücken (Western Union Service) unter Tel.: +49 180 3030330.
Dauer und Gebühren
Nach Auskunft der ReiseBank AG sowie der Postbank ist der eingezahlte Betrag in der Regel nach wenigen Minuten weltweit abrufbar, bei Einzahlungen über andere Banken dauert es länger.
Die Gebühren sind in der Regel gestaffelt nach dem Überweisungsbetrag.
Auszahlungen
Auszahlungen sind möglich bei den Filialen von Western Union in Israel. Einzahler bei der ReiseBank oder Postbank werden über mögliche Auszahlungsstellen informiert. Einige Postfilialen in Israel bieten Dienste von Western Union an. Die Voraussetzungen für die Auszahlung richten sich nach israelischem Recht. In der Regel wird bei der Auszahlung die Vorlage eines Ausweises verlangt. Mehr erfahren Sie auf der Internetseite von Western Union
Überweisungen und Auszahlungen über Moneygram
Überweisungen über Moneygram funktionieren ähnlich wie das Western Union-System. Sie sind möglich in rund 150.000 Vertretungen in 180 Ländern. Viele Länder, in die Western Union kein Geld überweist, sind durch das Moneygram-System erreichbar.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite von Moneygram
In besonders gelagerten Einzelfällen bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat ein Überbrückungsgeld auszahlen, das selbstverständlich zurückzuzahlen ist. Wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, kann Ihnen unter Umständen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewährt werden. Bitte wenden Sie sich zur Einfallprüfung an die Botschaft.
Verweigerte Einreise nach Israel
Die Deutsche Botschaft Tel Aviv hat keine Möglichkeit, die Entscheidung über die Einreise nach Israel zu beeinflussen. Die israelischen Behörden treffen diese Entscheidung ohne Rücksprache mit der Botschaft und teilen der Botschaft die Gründe für eine Verweigerung der Einreise nicht mit. Sollte Ihnen die Einreise verweigert werden, erfolgt üblicherweise der Rückflug mit der Fluggesellschaft, mit der Sie nach Israel gereist sind. Bis zum Rückflug müssen Sie sich in Räumlichkeiten des Flughafens aufhalten. In Absprache mit den Behörden am Flughafen kann in Einzelfällen ein früherer Rückflug mit einer anderen Fluggesellschaft organisiert werden, wenn beispielsweise Ihr Ehepartner oder Ihre Verwandten den Rückflug von Deutschland aus buchen.
Einreise nach Gaza
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Die Botschaft weist darauf hin, dass das Deutsche Verbindungsbüro im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten kann. Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge in den Gazastreifen und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. Die deutschen Auslandsvertretungen in Tel Aviv, Ramallah und Kairo sind in diesem Fall außerstande, die Wiederausreise zu ermöglichen.
Bitte lesen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu Israel und den Palästinensischen Gebieten (zum Öffnen bitte hier klicken).
Krankheit und Unfall
Unter folgendem Link finden Sie eine Liste von Krankenhäusern in Israel. Die Krankenhausliste ist alphabetisch sortiert. Sie führt nicht alle örtlichen Krankenhäuser auf, gibt aber eine repräsentative Auswahl. Die Liste basiert auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Alle Angaben und insbesondere die Benennung der Ärztinnen und Ärzte sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Bei Beauftragung einer Ärztin oder eines Arztes in einem Krankenhaus sind die Auftraggeber bzw. Patienten selbst für die Erstattung der anfallenden Kosten verantwortlich. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Auslandsvertretung oder das Auswärtige Amt kann nicht hergeleitet werden.
Ärzte in Israel
Unter folgendem Link finden Sie eine Liste von Ärzten in Israel. Die Ärzteliste ist alphabetisch sortiert. Sie führt nicht alle örtlichen Ärzte auf, gibt aber eine repräsentative Auswahl. Die Liste basiert auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Alle Angaben und insbesondere die Benennung der Ärztinnen und Ärzte sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Bei Beauftragung einer Ärztin oder eines Arztes sind die Auftraggeber bzw. Patienten selbst für die Erstattung der anfallenden Kosten verantwortlich. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Auslandsvertretung oder das Auswärtige Amt kann nicht hergeleitet werden.
Ärzteliste in Israel
Festnahme
Die israelischen Behörden sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Botschaft unverzüglich zu unterrichten, sofern der Verhaftete dies verlangt. Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können.
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
In Israel besteht kein Anwaltszwang. Es ist jedoch in den meisten Fällen ratsam, sich von einem hier zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Ein Pflichtverteidiger, der für seine Tätigkeit keine Gebühren von Ihnen verlangt., wird nur bei bestimmten Delikten gestellt. ( z.B. bei Minderjährigen oder Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren bestraft werden können etc.). Alternativ oder in den Fällen, in denen kein Pflichtverteidiger gestellt wird, können Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei ist Ihnen die Botschaft behilflich. Bitte klicken Sie hier, um die Anwaltsliste aufzurufen.
Haftbesuche
Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet die Botschaft die Angehörigen. Die Botschaft hat keine Einflussmöglichkeit auf das Strafverfahren an sich.
Festnahmen bei Doppelstaatern
Wenn Sie Doppelstaater sind und neben der deutschen auch die israelische Staatsangehörigkeit besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die israelischen Behörden betrachten Sie dann als ihren eigenen Staatsbürger.
Todesfall
Ist ein Deutscher im Ausland verstorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Sterberegister des zuständigen Standesamts beurkundet werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Antragstellung ist nicht an eine Frist gebunden und somit jederzeit möglich. Anträge auf Beurkundung des Todes eines Deutschen können Sie in der Deutschen Botschaft stellen, wenn sich der Personenstandsfall im Ausland ereignet hat und die antragsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der Vertretung hat. Der Antrag kann vom Antragsberechtigten auch direkt beim zuständigen Standesamt gestellt werden.
Welches Standesamt ist zuständig?
Für die Beurkundung des Todes eines Deutschen im Ausland ist in erster Linie das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland gestorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin für die Bearbeitung des Antrags zuständig.
Antragsberechtigung
Bei einem Sterbefall sind nebeneinander antragsberechtigt die Eltern und die Kinder des Verstorbenen sowie dessen (letzter) Ehegatte oder Lebenspartner. War der Verstorbene adoptiert, können nur die Adoptiveltern den Antrag als Eltern stellen. Das Antragsrecht als Ehegatte oder Lebenspartner setzt voraus, dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft erst durch den Tod des Betroffenen aufgelöst worden ist. Leibliche und angenommene Kinder des Verstorbenen sind gleichermaßen antragsberechtigt, nicht aber weitere Abkömmlinge.
Ist keine antragsberechtigte Person mehr vorhanden, kommt nur die gerichtliche Feststellung des Todes in Frage (§ 39 ff Verschollenengesetz).
Beizufügende Nachweise und Unterlagen
Die nachfolgende Aufzählung beruht auf Erfahrungswerten und ist nicht abschließend. Das zuständige Standesamt kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen. Alle fremdsprachigen Urkunden müssen notariell in die deutsche Sprache übersetzt werden. Gegebenenfalls akzeptiert das Standesamt englisch-hebräischsprachige (Geburts-)Urkunden.
- Nachweis über den Sterbefall (Sterbeurkunde, kann diese nicht vorgelegt werden, sonstige Nachweise über den Sterbefall (z.B. Totenschein)
- bei einem ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde
- bei verheirateten Verstorbenen: Eheurkunde/ beglaubigter Eheregisterausdruck der letzten Ehe
- bei Eheauflösung zusätzlich: Sterbeurkunde oder rechtskräftiger Beschluss über die Todeserklärung, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ggf. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung
- Beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Verstorbenen
- Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen
- Beglaubigte Kopie des Reisepasses bzw. Passersatz oder Personalausweises des Anzeigenden.
Bestattungsunternehmen in Israel
Aley Shalechet (Herbstblätter) Ltd.
Tel.: +972 1 800 300 188. E-Mail-Adresse: info@aleyshalechet.co.il, zum Öffnen der Internetseite bitte hier klicken.
Menuha Laad Ltd. Funeral Home & Repatriation
Tel.: +972 3 639 9990 und +972 50 777 8804. E-Mail-Adresse: shaikey@menuhalaadrepatriation.com und ies_ltd@012.net.il, zum Öffnen der Internetseite bitte hier klicken.
Noam Embalming Service
Tel.: +972 3 533 6364 und +972 3 574 3330 sowie +972 53 770 8532. Zum Öffnen der Internetseite bitte hier klicken.
Personal Ambulance „Holon“ Ltd.
Tel.: +972 3 952 6050
Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Tel Aviv
Für Notfälle steht Ihnen der Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Tel Aviv zur Verfügung. Sie erreichen den Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten (auch nachts und am Wochenende) unter der Telefonnummer +972 54 994 4724.