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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

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Verkehr, © colourbox

01.12.2017 - Artikel

Deutsche Führerscheine in Israel

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.
Symbolfoto EU-Führerschein© picture-alliance/ dpa

Deutsche Führerscheine werden in Israel für Touristen bis zu einer Dauer von einem Jahr anerkannt. Sofern ein ständiger Wohnsitz begründet wurde, muss innerhalb eines Jahres der deutsche Führerschein in einen israelischen umgeschrieben werden. Für die Umschreibung ist kein Fahrtest erforderlich. Betroffene müssen sich für die Umschreibung an die KFZ-Zulassungsstelle wenden, Auskünfte erteilt u.a. die Zulassungsstelle des Bezirks Tel Aviv, telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Kurzwahl *5678 aus dem israelischen Netz oder auf der Webseite des israelischen Außenministeriums


Israelische Führerscheine in Deutschland

Israelische Führerscheine in Form der Ausweiskarte sind für den Betrieb eines Fahrzeuges in Deutschland zur Zeit ausreichend.

Mit dem israelischen Führerschein kann sechs Monate in Deutschland ohne Umschreibung gefahren werden. Falls ein längerer Aufenthalt als sechs, allerdings keiner von mehr als zwölf Monaten geplant ist, kann eine Verlängerung beantragt werden. Nach spätestens zwölf Monaten muss der Führerschein umgeschrieben werden.

Die israelische Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen und einen internationalen Führerschein als Zusatzdokument nachzuweisen.

Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis kein Gebrauch machen, wenn das nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 der Fahrerlaubnisordnung (FeV ) vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht ist.

Bitte beachten: wird ein Kraftfahrzeug geführt, wenn eine Fahrerlaubnis nicht oder nicht mehr besteht, so ist dies verboten und wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums (zum Öffnen bitte hier klicken).

Verlust deutscher Führerscheine

Der Verlust eines deutschen Führerscheines sollte der deutschen Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, gemeldet werden. Der deutsche Fahrerlaubnisinhaber kann einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins an die für seinen letzten Wohnort in Deutschland zuständige Straßenverkehrsbehörde schicken. Das weitere Verfahren ist mit der zuständigen deutschen Behörde zu klären.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig. Diese Befristung betrifft allerdings nur das Führerscheindokument, nicht die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Gültigkeit des Führerscheindokuments muss dieses nur verwaltungstechnisch umgetauscht werden. Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist nicht erforderlich.

Außerbetriebsetzung eines deutschen KFZ in Israel

Außerbetriebsetzung eines KFZ
Außerbetriebsetzung eines KFZ© Colourbox

Für die Außerbetriebsetzung ins Ausland verbrachter Kraftfahrzeuge nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist in der Regel die deutsche Zulassungsstelle zuständig, bei der das Fahrzeug gemeldet ist.

In Ausnahmefällen kann die Außerbetriebsetzung durch die Botschaft erfolgen (insbesondere bei Amtshilfeersuchen deutscher Zulassungsstellen-diese ist gebührenpflichtig).

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

- Deutscher Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Deutscher Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Beide deutschen Kennzeichenschilder
- Israelische Zulassung
- Nachweis über Einfuhr nach Israel


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