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Nationale Visa
Visa, © Colourbox
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Wichtiger Hinweis für eritreischen Staatsangehörigen in Deutschland, die subsidiär schutzberechtigt sind:
Ab dem 01.08.2018 werden enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen können. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf der nachstehenden Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=subs
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
https://videx-national.diplo.de
(Sie finden das Formular auch als PDF weiter unten, falls Sie es manuell ausfüllen möchten.)
- Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Aufenthaltszweck die passende Checkliste zusammengestellt:
- Checkliste Visum für Studium oder Sprachkurs in Deutschland
- Checkliste Visum für einen Studentenaustausch
- Checkliste Visum für Arbeitsplatzsuche in Deutschland
- Checkliste Visum für Arbeitsaufnahme in Deutschland
- Checkliste Visum zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Checkliste Visum für Blue Card EU
- Checkliste Visum für Familienzusammenführung
- Checkliste Visum für Ehegattennachzug zum eritreischen Schutzberechtigten
- Working Holiday Visa
- Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
- Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Klicken Sie, um zum Terminbuchungssystem zu gelangen.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke. Ihren Pass erhalten Sie zum Ende des Termins vorerst zurück.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Auch während der Bearbeitung können Sie aufgefordert werden, weitere Unterlagen vorzulegen.
Rückgabe des Passes
Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, werden Sie kontaktiert, um einen Termin zur Visierung Ihres Passes zu vereinbaren. Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen (per E-Mail an rk-visa-100@tela.diplo.de oder an rk-visa-101@tela.diplo.de), damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Für den Korrekturdruck eines Visumetiketts benötigen Sie keinen Termin.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.