Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Working Holiday Visa
Working Holiday Programm, © DPA
Ein Jahr lang Deutschland kennenlernen, reisen und arbeiten
Working Holiday Visa
Das deutsch-israelische Working Holiday Programm richtet sich an junge Leute zwischen 18 und 30 Jahren mit deutscher und/oder israelischer Staatsangehörigkeit. Es bietet die Möglichkeit, während eines bis zu einjährigen Aufenthalts das jeweils andere Land und seine Kultur näher kennenzulernen. Zur Ergänzung der finanziellen Reisemittel oder einer beruflichen Fortbildung darf einer Erwerbstätigkeit auf Gelegenheitsbasis nachgegangen werden. Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind, wenden Sie sich bitte an die israelische Botschaft in Berlin.
An wen richtet sich das Programm?
Das Programm richtet sich an israelische und deutsche Staatsangehörige zwischen 18 und 30 Jahren. Eine Familienzusammenführung ist mit einem Workinig Holiday Visum nicht möglich.
Arbeitsmöglichkeiten im Rahmen des WHP
Das Visum soll in erster Linie dem Ferienaufenthalt in Deutschland dienen. Es ermöglicht den Teilnehmern aber auch in Deutschland zu arbeiten, um den Ferienaufenthalt nebenbei zu finanzieren. Eine Arbeitsaufnahme ist bis zu 12 Monate möglich. Dabei muss der Arbeitgeber jedoch nach spätestens drei Monaten gewechselt werden. Sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigungen sind während der drei Monate erlaub. Wichtig ist, dass der Hauptgrund des Aufenthaltes der Ferienaufenthalt ist und nicht die Aufnahme einer Beschäftigung.
Israelische Staatsangehörige können das Working Holiday Visum entweder vorab an der Deutschen Botschaft in Tel Aviv oder nach der (visumfreien) Einreise direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Erwerbstätigkeit erst nach der Ausstellung des Visums durch Botschaft oder Ausländerbehörde aufgenommen werden darf.
Auch eine selbständige Tätigkeit (zum Beispiel Nachhilfeunterricht) ist möglich. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungskursen mit einer Dauer von insgesamt sechs Monaten ist ebenfalls gestattet.
Informationen zu Arbeitsangeboten können Sie unter anderem bei der lokalen Agentur für Arbeit einholen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Das Working Holiday Visum ermöglicht lediglich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Eine Arbeitsaufnahme in anderen Schengen-Staaten ist nicht gestattet. Diese können jedoch visumfrei bis zu 90 Tagen bereist werden.
Bei der Einreise nach Deutschland überprüfen die Grenzbehörden ggf. die oben aufgeführten und erforderlichen Unterlagen. Um Probleme zu vermeiden, führen Sie bitte alle Nachweise (Krankenversicherung, Nachweis des Lebensunterhalts usw.) mit sich.
Antragstellung
Israelische Staatsangehörige können ihre Anträge entweder bei der deutschen Botschaft oder auch direkt bei den Ausländerbehörden in Deutschland stellen.
Falls Sie Ihren Antrag in der Botschaft stellen möchten benötigen Sie einen Termin.
Bitte klicken Sie hier, um zum Terminbuchungssystem zu gelangen.
Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
Klicken Sie hier, um das Antragsformular herunterzuladen
Notwendige Unterlagen
Informationen über die Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, finden Sie in unserem Merkblatt
Verlängerung des WHP-Visums
Grundsätzlich kann das Visum nicht verlängert werden. Nach Ablauf des Jahres ist kein neues Visum im Rahmen des Working-Holiday- Programms möglich. Sollten Sie während Ihres Aufenthalts eine Arbeitsstelle finden, können Sie das Visum gegebenenfalls bei der Ausländerbehörde umwandeln lassen. Bitte wenden Sie sich dazu an die örtliche Ausländerbehörde.