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Negativbescheinigung (Nachweis des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit)
Gesetz, © Colourbox
Wenn Sie im Ausland leben und eine Bescheinigung benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer sog. Negativbescheinigung stellen.
Das Bundesverwaltungsamt prüft daraufhin, ob Sie tatsächlich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit innehaben.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.
Für eine Beratung durch die Botschaft können Sie sich über unser Kontaktformular an uns wenden