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FAQ zu den aktuellen Entwicklungen in Israel

10.03.2026 - FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns zurzeit im Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen in Israel am Häufigsten erreichen.

FAQ

Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein, halten Sie den Eintrag aktuell, hinterlegen Sie auch Ihre telefonische Erreichbarkeit. Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land Ihres Aufenthalts.

Der Luftraum ist weiterhin grundsätzlich gesperrt. Der Flughafen Tel Aviv ist seit Sonntag, 08.03.2026, jedoch auch für ausreisende Passagiere wieder in begrenztem Umfang geöffnet. Derzeit ist eine Ausreise per Luftweg allerdings nur mit israelischen Fluggesellschaften (EL Al, Israir, Arkia, Air Haifa) möglich.

Wenn Sie erwägen, Israel über einen Flughafen zu verlassen, informieren Sie sich bitte auf der Homepage der jeweiligen Fluggesellschaft.

In dringenden und außergewöhnlichen Härtefällen haben Touristen und Ausländer die Möglichkeit, sich zwecks Unterstützung und ggfs. Koordinierung mit den Fluggesellschaften über folgendes Kontaktformular an die israelische Regierung zu wenden:
https://govforms.gov.il/mw/forms/ForeignCountryLeave2026@mot.gov.il?displang=en

Bedenken Sie, dass aufgrund der Sicherheitslage, nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht.

  • Neue Entwicklungen und Ausreisemöglichkeiten werden Ihnen durch die über ELEFAND versandten Landsleutebriefe bekanntgegeben.

Wenn Sie sich weiterhin im Land aufhalten und schnellstmöglich ausreisen möchten, aber derzeit keine Ausreisemöglichkeit haben und keinen Reiseveranstalter, der Sie bei der Ausreise unterstützt, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Tragen Sie einen entsprechenden Hinweis in ELEFAND im Bereich „Weitere Informationen“ (bzw. „Weitere Angaben“ in der App) im Feld „Sonstige Angaben“ ein.
  • WICHTIG: Beachten Sie unbedingt das folgende Format, da wir danach filtern: Geben Sie zunächst den Hinweis „Ausreiseunterstützung“ ein, dann das Datum des Eintrags im Format TT.MM.JJ, also z.B. „Ausreiseunterstützung 09.03.26“)
  • Ergänzen Sie bei Bedarf dahinter weitere wichtige Informationen (z.B. Erkrankungen oder andere Beeinträchtigungen).
  • Überprüfen Sie, ob die Telefonnummer korrekt ist, die Sie in ELEFAND hinterlegt haben und achten Sie darauf, dass Sie über diese Nummer jederzeit erreichbar sind.
  • So können wir Sie gezielt kontaktieren, wenn sich kurzfristig Ausreisemöglichkeiten ergeben.

    Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Ausreiseunterstützung immer nur über den nächsten für den allgemeinen Flugverkehr geöffneten Flughafen erfolgen kann.

    Das Auswärtige Amt kontaktiert Personen ggf. auch über automatisierte Anrufe. Gehen Sie bitte auch bei unterdrückten Nummern ans Telefon, damit wir Sie bei Bedarf auch telefonisch erreichen können.

    Grundsätzlich besteht weiterhin auch die Möglichkeit, auf dem Landweg aus Israel nach Ägypten und Jordanien auszureisen. Falls Sie eine Ausreise über den Landweg erwägen sollten, beachten Sie bitte die Informationen unter „Kann ich über den Grenzübergang Taba nach Ägypten ausreisen?“ bzw. „Kann ich über den Landweg nach Jordanien ausreisen?“.

Der Grenzübergang ist grundsätzlich 24 Stunden am Tag geöffnet. Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie hier:

Menachem Begin / Taba
https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossing/menachem-begin/opening-hours/

Bitte beachten Sie, dass deutschen Staatsangehörigen die Einreise nach Ägypten über den Grenzübergang Taba mit einem „Visa on Arrival“ möglich ist. Der deutsche Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, und eine Flugbuchung für die Ausreise aus Ägypten ist nachzuweisen.

Die Visumsgebühr muss bar in US-Dollar bezahlt werden. An dem Grenzübergang gibt es keine Wechselstube und auch keinen Geldautomaten. Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie ausreichend Bargeld mitführen, um ggf. die Grenzübertrittsgebühr oder das Einreisevisum zu bezahlen.

Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge können sich täglich und auch kurzfristig ändern. An allen Grenzübergängen muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. An den Grenzübergängen gibt es keine Schutzmöglichkeiten gegen Raketen-/Drohnenangriffe. Auch sind Straßen außerhalb von Städten und Ortschaften nicht vom Luftverteidigungs-Schutzschirm gedeckt.

Entscheiden Sie in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation, ob Sie an Ihrem Wohnort bzw. derzeitigen Aufenthaltsort ausreichend sicher sind oder aufgrund der angespannten Lage eine Ausreise auf dem Landweg in Erwägung ziehen wollen. Bitte beachten Sie, dass sich die Sicherheitslage jederzeit ändern kann. Eine Lagebewertung oder Gefährdungseinschätzung für Ihre persönlichen Umstände und individuelle Wegstrecke können wir für Sie nicht vornehmen.

Die regelmäßigen Öffnungszeiten von Grenzübergängen nach Jordanien finden Sie hier:

Allenby Bridge/King Hussein Crossing

https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/alenbi/opening-hours/

Jordan River/Sheikh Hussein Crossing

https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/jordan-river/notifications-and-updates/#noteid-26057

Yitzhak Rabin /Arava Crossing

https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/yitzhak-rabin/about/

Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge können sich täglich und auch kurzfristig ändern. An allen Grenzübergängen muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. An den Grenzübergängen gibt es keine Schutzmöglichkeiten gegen Raketen-/Drohnenangriffe. Auch sind Straßen außerhalb von Städten und Ortschaften nicht vom Luftverteidigungs-Schutzschirm gedeckt.

An den Grenzübergängen gibt es keine Wechselstube und auch keinen Geldautomaten. Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie ausreichend Bargeld mitführen, um ggf. die Grenzübertrittsgebühr oder das Einreisevisum zu bezahlen.

Die Deutsche Botschaft Amman hat ein ausführliches Merkblatt mit einer Übersicht über die Ausreisemöglichkeiten aus Jordanien zusammengestellt, das fortlaufend aktualisiert wird. Sie finden das Merkblatt auf der Startseite der Botschaft unter www.amman.diplo.de

Entscheiden Sie in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation, ob Sie an Ihrem Wohnort bzw. derzeitigen Aufenthaltsort ausreichend sicher sind oder aufgrund der angespannten Lage eine Ausreise auf dem Landweg in Erwägung ziehen wollen. Bitte beachten Sie, dass sich die Sicherheitslage jederzeit ändern kann. Eine Lagebewertung oder Gefährdungseinschätzung für Ihre persönlichen Umstände und individuelle Wegstrecke können wir für Sie nicht vornehmen.

Wenden Sie sich an die Vertretung des Landes, dessen Nationalität Sie haben, und erkundigen Sie sich über Ihre Reisemöglichkeiten in der Region.

Bitte kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und schauen nach möglichen Ausreisealternativen. In Ländern mit gesperrtem Luftraum müssen Sie selbst abwägen, ob Sie Ihren Aufenthalt an einem sicheren Ort verlängern oder sich auf einen Weg über Land machen, dessen Gefahren Sie nicht kennen.

Der Flughafen Tel Aviv ist seit Sonntag, 08.03.2026, auch für ausreisende Passagiere wieder in begrenztem Umfang geöffnet. Derzeit ist eine Ausreise per Luftweg allerdings nur mit israelischen Fluggesellschaften (EL Al, Israir, Arkia, Air Haifa) möglich.

Wenn Sie erwägen, Israel über einen Flughafen zu verlassen, informieren Sie sich bitte auf der Homepage der jeweiligen Fluggesellschaft.

In dringenden und außergewöhnlichen Härtefällen haben Touristen und Ausländer die Möglichkeit, sich zwecks Unterstützung und ggfs. Koordinierung mit den Fluggesellschaften über folgendes Kontaktformular an die israelische Regierung zu wenden:
https://govforms.gov.il/mw/forms/ForeignCountryLeave2026@mot.gov.il?displang=en

Bedenken Sie, dass aufgrund der Sicherheitslage, nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht.

Neue Entwicklungen und Ausreisemöglichkeiten werden Ihnen durch die über ELEFAND versandten Landsleutebriefe bekanntgegeben.

Wenn Sie sich weiterhin im Land aufhalten und schnellstmöglich ausreisen möchten, aber derzeit keine Ausreisemöglichkeit haben und keinen Reiseveranstalter, der Sie bei der Ausreise unterstützt, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Tragen Sie einen entsprechenden Hinweis in ELEFAND im Bereich „Weitere Informationen“ (bzw. „Weitere Angaben“ in der App) im Feld „Sonstige Angaben“ ein.
  • WICHTIG: Beachten Sie unbedingt das folgende Format, da wir danach filtern: Geben Sie zunächst den Hinweis „Ausreiseunterstützung“ ein, dann das Datum des Eintrags im Format TT.MM.JJ, also z.B. „Ausreiseunterstützung 09.03.26“)
  • Ergänzen Sie bei Bedarf dahinter weitere wichtige Informationen (z.B. Erkrankungen oder andere Beeinträchtigungen).
  • Überprüfen Sie, ob die Telefonnummer korrekt ist, die Sie in ELEFAND hinterlegt haben und achten Sie darauf, dass Sie über diese Nummer jederzeit erreichbar sind. So können wir Sie gezielt kontaktieren, wenn sich kurzfristig Ausreisemöglichkeiten ergeben.

Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Ausreiseunterstützung immer nur über den nächsten für den allgemeinen Flugverkehr geöffneten Flughafen erfolgen kann.


Das Auswärtige Amt kontaktiert Personen ggf. auch über automatisierte Anrufe. Gehen Sie bitte auch bei unterdrückten Nummern ans Telefon, damit wir Sie bei Bedarf auch telefonisch erreichen können.

Grundsätzlich besteht weiterhin auch die Möglichkeit, auf dem Landweg aus Israel auszureisen. Falls Sie eine Ausreise über den Landweg erwägen sollten, beachten Sie bitte die Informationen unter „ Kann ich über den Grenzübergang Taba nach Ägypten ausreisen?“ bzw. „Kann ich über den Landweg nach Jordanien ausreisen?“.

Aufgrund der Luftraumsperrung ist es derzeit nur begrenzt möglich, auf dem Luftweg auszureisen. Wenn Sie ausreisen möchten, prüfen Sie bitte kommerzielle Ausreisemöglichkeiten auf dem Luftweg bzw. reisen Sie auf dem Landweg nach Ägypten oder Jordanien aus, um von dort mit kommerziellen Flugverbindungen auszureisen (siehe „Ich will ausreisen – was soll ich tun?“).

Über etwaige, künftige Ausreisemöglichkeiten informieren wir sie über das Krisenvorsorgeportal ELEFAND. Wichtig ist, dass Sie Ihre Daten in ELEFAND aktuell halten, auch Ihre Telefonnummer, so dass wir Sie jederzeit erreichen können.

Wenn Sie sich weiterhin im Land aufhalten und schnellstmöglich ausreisen möchten, aber derzeit keine Ausreisemöglichkeit haben und keinen Reiseveranstalter, der Sie bei der Ausreise unterstützt, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Tragen Sie einen entsprechenden Hinweis in ELEFAND im Bereich „Weitere Informationen“ (bzw. „Weitere Angaben“ in der App) im Feld „Sonstige Angaben“ ein.
  • WICHTIG: Beachten Sie unbedingt das folgende Format, da wir danach filtern: Geben Sie zunächst den Hinweis „Ausreiseunterstützung“ ein, dann das Datum des Eintrags im Format TT.MM.JJ, also z.B. „Ausreiseunterstützung 09.03.26“)
  • Ergänzen Sie bei Bedarf dahinter weitere wichtige Informationen (z.B. Erkrankungen oder andere Beeinträchtigungen).
  • Überprüfen Sie, ob die Telefonnummer korrekt ist, die Sie in ELEFAND hinterlegt haben und achten Sie darauf, dass Sie über diese Nummer jederzeit erreichbar sind.
  • So können wir Sie gezielt kontaktieren, wenn sich kurzfristig Ausreisemöglichkeiten ergeben.

    Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Ausreiseunterstützung immer nur über den nächsten für den allgemeinen Flugverkehr geöffneten Flughafen erfolgen kann.

    Das Auswärtige Amt kontaktiert Personen ggf. auch über automatisierte Anrufe. Gehen Sie bitte auch bei unterdrückten Nummern ans Telefon, damit wir Sie bei Bedarf auch telefonisch erreichen können.

Je nach Aufenthaltsort stellen die Städte Hinweise zu den öffentlich verfügbaren Schutzräumen im Internet auch auf Englisch ein. Während eines Raketenalarms werden auf der App des Home Front Commands nochmal alle Informationen bezüglich Verhaltenshinweisen und Schutzräume in der Nähe zur Verfügung gestellt.

Bei Ertönen der Warnsirenen:

Im Gebäude:

Auf direktem Weg in den Luftschutzraum oder Luftschutzbunker begeben. Wenn nicht verfügbar, begeben Sie sich ins Treppenhaus.

  • 3-stöckiges Gebäude = Begeben Sie sich ins 2. Stockwerk (stabilster Teil des Gebäudes).
  • Gebäude mit mehr als 3 Stockwerken = Kein Aufenthalt im Erdgeschoss oder den obersten beiden Stockwerken.

Vorsicht Splittergefahr: Niemals im Eingangsbereich eines Gebäudes aufhalten.

Im Freien:

Schutz im nächsten Gebäude suchen: wenn nicht vorhanden, flach auf den Boden legen und den Kopf mit den Händen schützen.

Im Fahrzeug:

Am Straßenrand anhalten, aus dem Fahrzeug steigen, ins nächste Gebäude oder unter den nächsten Unterstand begeben.

Wenn dies nicht möglich ist, flach auf den Boden legen und den Kopf mit den Händen schützen. Wenn das Aussteigen aus dem Fahrzeug nicht möglich ist, am Straßenrand halten.

Verweilen Sie unbedingt bis zur Entwarnung am Schutzort!

Deutsche Angehörige, die sich in der Region aufhalten, sollen sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND eintragen, den Eintrag aktuell halten, den Anweisungen der lokalen Behörden folgeleisten und die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land ihres Aufenthalts beachten.
Gruppenreisende können sich über ihre Reiseveranstalter an die zuständige Botschaft wenden.
Wir empfehlen, eine Kontaktperson in der Familie zu bestimmen, die Kontakt hält und Informationen innerhalb einer Familie bündelt und weitergibt. Ausländische Angehörige sollten sich an die Botschaft Ihres Heimatlandes wenden.

  • Lokale Medien eng verfolgen;
  • den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten;
  • in Israel die Warn-App des Home Front Command oder “Red Alert„ auf dem Handy installieren (Echtzeit-Warnungen zum aktuellen Standort);
  • sich mit den Verhaltenshinweisen bei Raketenbeschuss vertraut machen, insbesondere den Weg zum nächsten Schutzort (Shelter, Treppenhaus, Keller, Tiergarage, Innenräume) kennen und diesen (ggf. zusammen mit hilfsbedürftigen Familienmitgliedern) üben – dafür sich in Israel auch auf der Seite des Home Front Commands (https://www.oref.org.il/en) informieren;
  • sich in der Nähe von Schutzorten aufhalten;
  • von Überlandfahrten absehen; falls unerlässlich, bei Alarm das Fahrzeug verlassen;
  • nach einem Alarm bis zur Entwarnung am Schutzort verbleiben.

Eine Einreise nach Deutschland ist für Staatsangehörige aus vielen Drittstaaten nur mit gültigem Visum möglich. Ob Familienangehörige mit einer anderen Staatsangehörigkeit ein Visum benötigen, können Sie auf dieser Übersicht überprüfen. Ggf. können Ihre Familienangehörigen zunächst auch in einen Drittstaat visumfrei einreisen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Kapazitäten unserer Visastellen begrenzt sind. Bitte prüfen Sie auch die Ausreise Ihrer Angehörigen in einen Drittstaat, in den sie eventuell visumsfrei einreisen können.

Wie sich die Lage entwickelt, ist gegenwärtig nicht absehbar. Halten Sie mit Ihrer Fluggesellschaft / Ihrem Reisebüro Kontakt und sehen sich regelmäßig die Reise- und Sicherheitshinweise an. Schließlich und endlich kann Ihnen niemand die Entscheidung abnehmen, ob Sie Ihre Reise antreten wollen oder nicht. Ob eine Reise bei ausdrücklicher Reisewarnung vor dem Reiseziel storniert werden kann, ist eine reiserechtliche Frage, die Sie bitte direkt mit Ihrem Reiseanbieter besprechen.

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