Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Häufige Fragen zum Thema Visum
Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Vielen Dank!
FAQ
Ein Kurzzeitvisum (=Schengenvisum) ist der richtige Visumtyp, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland weniger als 90 Tage innerhalb von 6 Monaten dauert. Alle von der Deutschen Botschaft Tel Aviv ausgestellten Kurzzeitvisa sind sogenannte Schengenvisa, das heißt sie ermöglichen nicht nur einen Aufenthalt in Deutschland, sondern auch in anderen Schengenstaaten. In den meisten Fällen ermöglicht ein Schengenvisum keine Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Der Schengenraum umfasst 26 Länder („Schengenstaaten“), zwischen denen keine Grenzkontrollen bestehen. Diese Länder sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Diese Staaten wenden für Kurzzeitvisa gemeinsame Regelungen an.
Nicht alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind Teil des Schengenraums (zum Beispiel das Vereinigte Königreich). Diese Länder haben ihre eigenen Regelungen für Kurzzeitvisa.
Vier Länder der Europäischen Union (Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Zypern) sind noch nicht Teil des Schengenraums. Allerdings erlauben einige dieser Länder die Einreise mit einem bestehenden Schengenvisum. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Botschaften dieser Länder für weitere Einzelheiten.
Ein Langzeitvisum ermöglicht Ihnen, für mehr als 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in Deutschland zu bleiben. Sie benötigen ein Langzeitvisum, wenn Sie in Deutschland arbeiten oder studieren möchten. Das Antragsverfahren ist komplexer als für Kurzzeitvisa. Für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen benötigen Sie kein Langzeitvisum, es genügt ein Kurzzeitvisum (auch Schengenvisum genannt). Langzeitvisa werden auch „nationale Visa“ genannt, da sie sich hauptsächlich auf das Land beziehen, das sie ausstellt, und weniger auf den Schengenraum. Allerdings ermöglichen auch Langzeitvisa den Aufenthalt in anderen Schengenstaaten für höchstens 90 Tage innerhalb jeder 6 Monate.
Die folgenden Staaten sind Mitglieder des Schengenraums:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Die folgenden Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union, aber noch keine Mitglieder des Schengenraums: Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Zypern. Diese vier Länder erlauben gegebenenfalls die Einreise mit einem gültigen Schengenvisum. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Botschaften dieser Länder.
Die folgenden zwei Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union, aber nicht des Schengenraumes: Irland und das Vereinigte Königreich.
Ein Flughafentransitvisum ermöglicht das Umsteigen in einem internationalen Transitbereich eines Flughafens im Schengenraum. Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen ein Flughafentransitvisum: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Ghana, Indien, Irak, Iran, Jordanien (mit Ausnahmen), Libanon, Mali, Myanmar, Nigeria (mit Ausnahmen), Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Syrien, Türkei (mit Ausnahmen).
Das Flughafentransitvisum ermöglicht keine Einreise in den Schengenraum. Mit einem Flughafentransitvisum können Sie demnach den internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlassen, um zum Beispiel in einem Hotel nahe des Flughafens zu übernachten oder einen Anschlussflug in einen anderen Schengenstaat zu nehmen. Sobald Sie den internationalen Transitbereich verlassen (das heißt, sobald sie die Passkontrolle passiert haben), brauchen Sie ein Kurzzeitvisum (= Schengenvisum).
Bitte wenden Sie sich vor Buchung Ihrer Flugtickets an die Fluggesellschaft und fragen nach, ob Sie ihren Anschlussflug über den internationalen Transitbereich erreichen können. Alle Anschlussflüge zu Flughäfen im Schengenraum sind „Inlandsflüge“, da sie innerhalb des Schengenraums durchgeführt werden, und fliegen von außerhalb es internationalen Transitbereichs ab.
In Deutschland bestehen in den Flughäfen von Frankfurt am Main und München internationale Transitbereiche, die 24 Stunden geöffnet sind. Die Flughäfen von Hamburg, Düsseldorf, Köln und Berlin-Tegel verfügen über internationale Transitbereiche, die nur einige Stunden am Tag geöffnet sind. Alle anderen Flughäfen in Deutschland verfügen über keine internationalen Transitbereiche. Bitte fragen Sie Ihre Fluggesellschaft, bevor Sie Ihre Flugtickets buchen, ob der internationale Transitbereich geöffnet sein wird, während Sie umsteigen.
Route 1: Tel Aviv-Frankfurt-Peking + Ihre Staatsangehörigkeit benötigt ein Flughafentransitvisum> Sie müssen ein Flughafentransitvisum beantragen.
Route 2: Tel Aviv-Frankfurt-Kopenhagen + Ihre Staatsangehörigkeit benötigt ein Flughafentransitvisum> Da Ihr Anschlussflug zu einem Flughafen im Schengenraum führt, müssen Sie den internationalen Transitbereich verlassen> Sie müssen ein Kurzzeitvisum (Schengenvisum) beantragen.
Route 3: Tel Aviv-Köln-Moskau + Ihre Staatsangehörigkeit benötigt ein Flughafentransitvisum>Der internationale Transitbereich in Köln ist nicht rund um die Uhr geöffnet. Bitte fragen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft beziehungsweise Ihren Fluggesellschaften nach, ob der internationale Transitbereich geöffnet sein wird, während Sie umsteigen und ob Ihr Anschlussflug vom internationalen Transitbereich abfliegt. Je nach Ergebnis müssen Sie entweder ein Flughafentransitvisum oder ein Kurzzeitvisum (=Schengenvisum) beantragen.
Bitte kontaktieren Sie die Visastelle der Deutschen Botschaft Tel Aviv per E-Mail an rk-visa-100@tela.diplo.de oder an rk-visa-101@tela.diplo.de, wenn Sie ein Flughafentransitvisum beantragen möchten.
Grundsätzlich kann ein Schengenvisum nicht verlängert werden. Bleiben Sie länger im Schengenraum als ihr Schengenvisum gültig ist, wird ein Geldstrafe fällig, Sie könnten in Ihr Heimatland abgeschoben werden und die nicht fristgerechte Ausreise könnte zukünftige Reisen in den Schengenraum ausschließen. Ausnahmen von dieser Regel bestehen nur in Fällen von Höherer Gewalt oder ernsten persönlichen Gründen. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland eine Verlängerung Ihres Schengenvisums beantragen möchten, müssen Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde vorsprechen. Sie werden nachweisen müssen, dass Sie den Schengenraum aufgrund Höherer Gewalt oder ernsten persönlichen Gründen nicht verlassen können, bevor Ihr Schengenvisum abläuft.
Den Antrag für ein Schengenvisum stellen Sie bei dem Unternehmen VFS. Mehr Informationen finden Sie hier:
http://www.vfsglobal.com/germany/israel/
Den Antrag für ein nationales Visum stellen Sie in der Visastelle der Deutschen Botschaft Tel Aviv. Klicken Sie hier für Informationen zur Adresse und zu den Öffnungszeiten.
Wenn Deutschland nicht ihr hauptsächliches Reiseziel im Schengenraum ist, müssen Sie ihr Schengenvisum bei der Botschaft des Landes beantragen, das Ihr Hauptreiseziel ist. Ein Land ist dann Ihr Hauptreiseziel, wenn Sie die Mehrheit der Tage dort verbringen. Sollten Sie gleich viele Tage in verschiedenen Schengenstaaten verbringen, so müssen Sie das Schengenvisum beim Schengenstaat der ersten Einreise beantragen.
Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, erhalten Sie ein Formschreiben, in dem der Grund für die Ablehnung genannt wird und das Hinweise enthält, wie und innerhalb welcher Frist Sie gegen die Ablehnung vorgehen können. Eine Remonstration gegen die Ablehnung ist nur schriftlich möglich.
Alternativ können Sie erneut einen Visumantrag einreichen. Allerdings empfiehlt es sich, die Gründe für die Ablehnung zu beachten und erst danach erneut einen Antrag einzureichen.
Die Visumgebühr wird Ihnen bei Ablehnung Ihres Visumantrags nicht zurückerstattet, da sie die Kosten der Antragsprüfung und nicht die Kosten des Visumetiketts abdeckt.
Die Beantragung eines Schengenvisums kostet den Gegenwert von 60 EUR in ILS, abhängig vom aktuellen Wechselkurs. Sie können bar oder mit Kreditkarte (nur Visa oder MasterCard) bezahlen. Die Gebühr wird bei Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet.
Die Servicegebühren von VFS Global betragen 20 Euro, ebenso umgerechnet in ILS zum aktuellen Wechselkurs.
Die Schengenstaaten haben Visaerleichterungsabkommen mit einigen Ländern (z.B. Armenien, Ukraine) abgeschlossen. Die Visumgebühr für Staatsangehörige dieser Länder ist der Gegenwert von 35 EUR in ILS, abhängig vom aktuellen Wechselkurs.
Bestimmte Antragsteller sind von Zahlung der Visumgebühr befreit: Kinder jünger als 6 Jahre; Schüler, Studenten, Absolventen und begleitende Lehrer, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken reisen; Vertreter von nicht gewinnorientierten Organisationen, die jünger als 25 Jahre sind und die an Seminaren, Konferenzen, Sport- oder Bildungsveranstaltungen teilnehmen, die von nicht gewinnorientierten Organisationen organisiert werden; Familienmitglieder von EU/EWG-Staatsangehörigen, die der Rechtlinie 2004/38 unterfallen.