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Beibehaltungsgenehmigung

Artikel 116 des deutschen Grundgesetzes

Artikel 116 des deutschen Grundgesetzes, © Auswärtiges Amt

01.02.2022 - Artikel

Deutsche Staatsangehörige können seit Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes am 27.06.2024 eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Beibehaltungsgenehmigungen sind somit nicht mehr erforderlich.


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