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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit/Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net

01.02.2022 - Artikel

In Fällen, in denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit unklar ist, oder wenn Sie von einer deutschen Behörde (z.B. im Rahmen einer Verbeamtung) zur Vorlage aufgefordert werden, kann die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises erforderlich werden.

Im Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit prüft das zuständige Bundesverwaltungsamt, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Kann das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen zum Nachweis ein sog. Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts. Für eine Beratung durch die Botschaft übersenden Sie bitte den folgenden Fragebogen.
Fragebogen

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