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Hinweise zur Einreise nach Israel

Flagge Israel

Flagge Israel, © Colourbox

Artikel

Hinweis für deutsche Staatsangehörige ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Israel
Sollten Sie eine Reise nach Israel planen, informieren Sie sich bitte über die geltenden Einreisebedingungen in Israel. Informationen diesbezüglich können Sie der Webseite der israelischen Botschaft in Ihrem derzeitigen Aufenthaltsland (z.B. der israelischen Botschaft in Berlin) entnehmen.

Die u.stehenden Angaben sind ohne Gewähr.

Visum

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.

Die israelische Regierung hat angekündigt, dass für die visumsfreie Einreise nach Israel ab dem 1. August 2024 eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend sein wird. Fluglinien werden voraussichtlich bereits vor dem Abflug darauf achten, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Portal.

Die Beantragung ist gebührenpflichtig (25 NIS )

Eine einmal erteilte Einreisebestätigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren, maximal jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses. Die zuständigen israelischen Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Deutsche Staatsangehörige können das System freiwillig ab dem 1. Juni nutzen, um eine elektronische Einreisebestätigung zu beantragen, bevor die Nutzung ab dem 1. August verpflichtend wird. Die Bearbeitung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen und soll laut Auskunft der israelischen Regierung in der Pilotphase Juli kostenlos sein.

Bei Problemen in der Anfangsphase des neuen Systems wenden Sie sich direkt an das PIBA Service Center [ eta@piba.gov.il ]. Zusätzlich können Sie Ihre Erfahrungen mit dem System auch der Botschaft übermitteln [ consular@tela.diplo.de ]. Ihre Eingaben werden dann zum Schutz der personenbezogenen Daten anonymisiert und können danach in eine statistische Auswertung der Arbeitsweise des Systems einfließen. Aufgrund der Anonymisierung erfolgt keine individuelle Beantwortung. Abhilfe in Einzelfällen kann ausschließlich durch israelische Stellen erfolgen.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.

Bei Einreise (sowohl bei Einreise am Flughafen als auch bei Einreise über den Landweg) werden Reisepässe nicht mehr gestempelt, stattdessen wird eine Einreisekarte (blauer Zettel) ausgegeben, die bis zur Ausreise aufzubewahren ist. Einreise und Ausreise werden von den israelischen Behörden elektronisch gespeichert.

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