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Adoption

23.08.2019 - Artikel

Auslandsadoption

Auslandsadoption
Auslandsadoption© Colourbox

Deutschland und Israel sind Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ). Für Deutschland ist das Abkommen am 1. März 2002, für Israel am 1. Juni 1999 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, im Rahmen des Übereinkommens und des dazugehörigen Ausführungsgesetzes das Verfahren bei internationalen Kindesadoptionen zu vereinheitlichen und zu verbessern.

Was regelt das Übereinkommen?

Das Übereinkommen hat folgende Regelungsinhalte:

-Voraussetzungen für eine internationale Adoption (Artikel 4 ff. HAÜ)
-Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit der Behörden (Artikel 6 ff. HAÜ)
-Anforderungen an die Zulassung und Überwachung von Adoptionsvermittlungsstellen (Artikel 10 ff. HAÜ)
- Internationale Anerkennung von Adoptionen (Artikel 23 ff. HAÜ)

Arten der Adoptionen

Man unterscheidet nach ihren Wirkungen sogenannte „starke“ und „schwache“ Adoptionen.

Eine „starke“ Adoption ist dabei im Grundsatz eine solche, die das Kind aus seiner bisherigen Familie herauslöst und mit der Stellung eines leiblichen Kindes der Adoptionsfamilie zuordnet; die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse erlöschen.

Eine „schwache“ Adoption begründet dagegen zwar ein Rechtsverhältnis zu den Adoptiveltern, löst aber die bisherigen Elternbande nicht vollständig auf.

Adoptionen nach israelischem Recht

Adoptionen nach israelischem Recht sind sogenannte schwache Adoptionen. Das hat Auswirkungen insbesondere auf die Staatsangehörigkeit des Kindes, für Unterhaltspflichten und Erbrechte. Es besteht nach dem Adoptionswirkungsgesetz die Möglichkeit der Umwandlung in eine Volladoption entsprechend den deutschen Sachvorschriften.

Die Deutsche Botschaft Tel Aviv berät Sie gern über das weitere Verfahren.

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