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Einmalige Entschädigung für Überlebende der Kindertransporte
Symbolische Entschädigungszahlen für die „Kindertransporte“:
Nach intensiven Gesprächen haben anlässlich des 80. Jahrestags der sogenannten Kindertransporte nach der Reichspogromnacht am 9. November 1938 das Bundesministerium der Finanzen und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany (JCC) eine einmalige symbolische Zahlung von 2500 Euro für die damals betroffenen Kinder vereinbart.
Mit den Kindertransporten gelangten rund 10.000 jüdische Minderjährige ohne Begleitung ihrer Eltern bis zum Kriegsbeginn am 1. September 1939 aus Nazi-Deutschland in sichere Zielländer, vor allem ins Vereinigte Königreich. Mit der Einmalzahlung soll das besondere Schicksal dieser Kinder gewürdigt werden. Sie mussten noch in Friedenszeiten ihre Familien verlassen, in vielen Fällen ohne sie jemals wiederzusehen.
Die Verteilung der von deutscher Seite zur Verfügung gestellten Mittel wurde der JCC übertragen. Sie trifft nun in eigener Verantwortung die Entscheidungen im Einzelfall unter Zugrundelegung der gemeinsam festgelegten Kriterien.
Der Fund steht jüdischen NS-Opfern offen, die:
o zum Zeitpunkt des Transports unter 21 Jahre alt und unbegleitet von ihren Eltern waren und an einem Transport teilnahmen, der nicht von der Regierung organisiert wurde, um der drohenden Verfolgung durch deutsche Streitkräfte zu entgehen;
o aus dem Deutschen Reich oder aus Gebieten, die damals annektiert oder besetzt waren, transportiert wurden
o in einem Transport waren, der zwischen dem 9. November 1938 und dem 1. September 1939 stattfand, oder von den Deutschen Behörden nach dem 9. November 1938 aber vor dem 1. September 1939 bewilligt wurde.
Deutschland steht zu seiner historischen Verantwortung für die durch das NS-Unrechtsregime verfolgten Menschen und leistet weiterhin jährliche Zahlungen von insgesamt über 1 Mrd. Euro an die Überlebenden. Dabei ist der gesamten Bundesregierung bewusst: das unermessliche Leid, das den überlebenden Opfern von NS-Unrecht zugefügt wurde, kann nicht durch Geld oder andere Leistungen aufgewogen werden.
Anträge sind seit dem 01.01.2019 bei der Claims Conference möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der JCC (Kontaktdaten siehe unter nützliche Kontaktdaten).