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Entschädigung für Überlebende aus Algerien
Historische Aufnahme Algiers, © arkivi
Seit Februar 2018 können Holocaustüberlebende aus Algerien Zahlungen aus dem Härtefond der JCC erhalten.
Auf Grundlage einer Verständigung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und der Jewish Claims Conference (JCC) können nun jüdischen NS-Verfolgten aus Algerien Entschädigungen gewährt werden, wenn sie sich:
- vom 1. Juli 1940 bis 30. November 1942 in Algerien aufgehalten haben.
- von individuellen Verfolgungsmaßnahmen betroffen waren.
Das BMF und die JCC gehen von ca. 30 000 Betroffenen weltweit aus. Etwa 4000 davon leben in Israel. Die Entschädigung erfolgt in Form einer Einmalzahlung von 2.556 Euro aus dem Hardship Fund.
Anträge können direkt bei der JCC eingereicht werden. Nur dieser obliegt die Überprüfung und Entscheidung der Einzelfälle auf Grundlage der gemeinsam mit dem BMF festgelegten Kriterien.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der JCC (zum Öffnen bitte klicken).