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Begrenzung von Anwaltshonoraren in Israel
Anwaltskosten in Israel, © Colourbox
Durch die Gesetzesänderung Nr. 20 des „Gesetzes für Opfer des Nationalsozialismus“ vom 31.12.2014 werden die Honorare der Anwälte deutlich eingeschränkt.
In Bezug auf Klagen vor dem israelischen Finanzministerium gilt
- Maximales Honorar des Anwaltes bei Vertragsabschluss nach 31.12.2014: 473 Schekel
- Maximales Honorar bei Vertragsabschluss vor 31.12.2014: 949 ILS
- Bei Einleiten eines Widerspruchsverfahrens durch den Anwalt vor 31.12.2014: 4910 ILS
- Bei Einleiten eines Widerspruchsverfahrens durch den Anwalt nach 31.12.2014: 5960 ILS
- Honorarvereinbarung vor 09.01.2011: max. 70% der vereinbarten Summe
- Bei Vertragsabschluss vor 09.01.2011: max. 85% des vereinbarten Honorars
Erster und zweiter Punkt gelten auch für Personen, die keine Anwälte sind, aber den Antrag im Namen des Überlebenden eingereicht haben.
Des Weiteren werden mit dem Gesetz auch Holocaustüberlebende, die zu NS-Zeiten aus Libyen fliehen mussten, vor dem israelischen Finanzministerium anspruchsberechtigt.
Retroaktive Zahlungen aus ZRBG-Renten
In Bezug auf retroaktive Zahlungen aus ZRBG-Renten gilt: Der Antragssteller muss dem Anwalt ausdrücklich Anweisung gegeben haben, ihn bei der Entscheidung bzgl. der retroaktiven Zahlung zu unterstützen.
- Honorar bei Antrag oder Einspruch vor 06.06.2014, offenes/laufendes Verfahren am 06.06.2014: 7,5% der retroaktiven Zahlung, aber höchstens 25000 ILS
- Abgeschlossenes Verfahren/Antrag am 06.06.2014, oder Antrag erst nach dem 06.06.2014 eingereicht: 473 ILS;
Sollte die retroaktive Zahlung durch den Einspruch des Anwalt höher ausfallen als ursprünglich von der Deutschen Rentenversicherung berechnet, erhält der Anwalt zusätzlich 15% des Differenzbetrages.
Alle Gebühren zuzüglich MwSt.
Achtung: Betroffene, die bereits Anwaltshonorare gezahlt haben, können die überbezahlten Beträge bis zum 31.12.2015 schriftlich von den Anwälten zurückfordern!Diese müssen innerhalb vom 60 Tagen 25% der Summe auszahlen.
Unter Tel. 1-700-706-044 wird kostenlose juristisch Hilfe angeboten.
Die Informationen über die Neuregelung der Anwaltsvergütung in Holocaust-Angelegenheiten beruht auf Informationen des israelischen Justizministeriums, des israelischen Ministeriums für Senioren und der Abteilung für Rechte der Holocaustüberlebenden des israelischen Finanzministeriums. Die Botschaft hat diese nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt zusammen gestellt. Dennoch kann die Botschaft für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen.