Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Prager Holocaustkonferenz und Folgeverhandlungen

Prag

Prag, © Colourbox

21.02.2018 - Artikel

Ende Juni 2009 tagte in Prag die Internationale Konferenz zu Holocaust-Vermögenswerten (International Conference on Holocaust Era Assets). In Anknüpfung an die Washingtoner Konferenz von Dezember 1998 (überwiegend zur NS-Raubkunst und zu Holocaust-Versicherungen) ging es um die Aufarbeitung sämtlicher noch offener Fragen für Holocaust-Überlebende und andere Opfer der NS-Verfolgung.

In der zum Abschluss verabschiedeten „Theresienstädter Erklärung“ werden die großen Themen in eigenen Kapiteln aufgenommen:

- soziale Lage der Holocaust-Überlebenden und anderer Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
- unbewegliches Vermögen,
- jüdische Friedhöfe und Grabstätten
- NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunstgegenstände (NS-Raubkunst)
- Judaika und jüdische Kulturgüter
- Archivmaterial
- Bildung, Erinnerung, Forschung und Gedenkstätten.

Soziale Lage der Holocaustüberlebenden

Zur sozialen Lage der Holocaustüberlebenden heißt es, die Teilnehmerstaaten „nehmen zur Kenntnis, dass die Überlebenden des Holocaust und andere Opfer nationalsozialistischer Verfolgung heute ein fortgeschrittenes Alter erreicht und deshalb besondere medizinische und gesundheitliche Bedürfnisse haben, und unterstützen daher vordringlich Bemühungen in ihren jeweiligen Ländern, um die soziale Lage der besonders betroffenen hochbetagten Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung zu verbessern, einschließlich Lebensmittelversorgung, medizinischer Unterstützung und häuslicher Pflege sowie Maßnahmen zur Förderung des Kontakts zwischen den Generationen und zur Überwindung ihrer sozialen Isolation“.

Medizinische Altenpflege für Holocaust-Überlebende

Das Thema der medizinischen und Altenpflege für Holocaust-Überlebende erlangt zunehmende Dringlichkeit. Einer JCC-Studie zufolge leben heute weltweit rund 500.000 jüdische Opfer des Holocaust, davon ca. 100.000 arm und pflegebedürftig (überwiegend in Israel, den USA und den Staaten der ehemaligen Sowjetunion). Den Finanzbedarf für Maßnahmen der medizinischen und der Altenpflege beziffert die JCC auf knapp 300 Millionen USD im Jahr. Ihre bisherigen Aufwendungen (2009: 170 Millionen USD) finanzierte die JCC zu einem guten Teil aus den ihr aufgrund des Vermögensgesetzes zugeflossenen, (ehemals jüdischen) erbenlosen Vermögen in Ostdeutschland.

Diese Einkünfte gehen zur Neige. In den jährlichen Verhandlungen zwischen Bundesministerium der Finanzen und JCC wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Unterstützungsleistungen für derartige Maßnahmen zu verstetigen und für die nächsten Jahre auf eine solide Grundlage zu stellen. Im Herbst 2010 wurde eine Verständigung darüber erzielt, die Zuwendungen für medizinische und häusliche Pflege jährlich zu steigern: 2014: 142 Millionen Euro; 2015: 205 Mio.; 2016: 210 Mio.; 2017: 215 Millionen Euro.

Entschädigungszahlungen der Bundesrepublik Deutschland

Insgesamt hat die Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Entschädigung für NS-Unrecht ca. 71 Milliarden Euro erbracht (Stand: April 2016). Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium der Finanzen für das Thema Entschädigung von NS-Unrecht federführend zuständig.

Weitere Informationen

nach oben