Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visumbeantragung zur Firmengründung
Israelische Staatsangehörige sind von der Regel, das Visum im Ausland beantragen zu müssen, ausgenommen. Sie können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland einholen.
Zur Beantragung des Visums bei der Deutschen Botschaft in Tel Aviv benötigen Sie einen Termin.
Folgende Unterlagen werden im Original mit jeweils einer Kopie benötigt:
- Einen vollständig ausgefüllten nationalen Visumantrag
- Eine eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG. Sie können den nationalen Visumantrag und die Erklärung von unserer Internetseite kostenlos herunterladen!
- biometrische Passfotos
- Unterschriebener Reisepass
- Ausführlicher unterschriebener Lebenslauf +Kopie
- Qualifikationsnachweise (Universitätsdiplom, Ausbildungsnachweise etc.) + Kopie
- Aktuelle Arbeitsnachweise
- Firmenprofil
- Businessplan und Geschäftskonzept
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Ertragsvorschau
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der beteiligten Ausländerbehörde in Deutschland und kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Auf die
Bearbeitungsdauer hat die Botschaft keinen Einfluss.
Die Gebühr für das nationale Visum beträgt 75 Euro. Die Gebühr ist im jeweiligen Gegenwert in NIS in bar oder per Kreditkarte zu zahlen.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie um die Vorlage weiterer Unterlagen gebeten werden.