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Visumbeantragung zur Arbeitsaufnahme
Israelische Staatsangehörige sind von der Regel, das Visum im Ausland beantragen zu müssen, ausgenommen. Sie können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland einholen.
Um den Visumantrag in der Deutschen Botschaft zu stellen, benötigen Sie einen Termin. Sie müssen den Termin zuerst online buchen.
Bitte legen Sie bei Antragstellung folgende Unterlagen vor:
- Einen vollständig ausgefüllten nationalen Visumantrag. Sie können den nationalen Visumantrag von unserer Internetseite kostenlos herunterladen.
- Zwei biometrische Passfotos
- Unterschriebener Reisepass/ Travel Document (Original + zwei Kopien)
- Ausführlicher unterschriebener Lebenslauf (plus Kopie)
- Universitätsdiplom oder sonstige berufliche Ausbildungsnachweise (zwei Kopien)
- Nachweis über aktuelle Beschäftigung (z.B. Gehaltsnachweise)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben (zwei Kopien)
Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und Beginn Ihrer Beschäftigung mit einer Deckungssumme von mind. 30.000 Euro und gültig für alle Staaten des Schengener Abkommens
Wichtig: Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch oder Englisch sind, benötigen wir eine Übersetzung ins Deutsche. Englische Unterlagen müssen nicht übersetzt werden.
Die Gebühr für das nationale Visum beträgt 75 Euro. Die Gebühr ist im jeweiligen Gegenwert in NIS in bar oder per Kreditkarte (Debitkarten können nicht akzeptiert werden!) zu zahlen.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie um die Vorlage weiterer Unterlagen gebeten werden.