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Besuchs-, Geschäfts- und touristische Visa
Israelische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten kein Visum. Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen jedoch ein Schengenvisum für kurze Aufenthalte im Schengenraum.
Ob Sie für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen ein Visum benötigen, entnehmen Sie bitte der Staatenliste auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Das Unternehmen VFS Global nimmt für die Deutsche Botschaft Tel Aviv die Schengenvisumsanträge entgegen. Bitte buchen Sie auf der Internetseite von VFS Global kostenlos einen Termin. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite von VFS
Die Firma VFS Global ist alleiniger Partner der Deutschen Botschaft in Tel Aviv.
Schengenvisumantrag | Bitte füllen Sie den Visumantrag online aus. Diese Seite kann in vielen verschiedenen Sprachen angezeigt werden, unter anderem in Deutsch, Englisch, Arabisch und Russisch. Drucken Sie den Antrag bitte aus (mit Barcode),unterschreiben Sie ihn und bringen ihn zu VFS mit. Nutzen Sie bitte den Assistenten, der Ihnen beim Ausfüllen hilft! |
1 Passfoto | Das erforderliche Passfoto muss biometrisch sein, d.h. das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine Größe von 35 x 45 Millimeter haben. |
Reisepass (oder Travel Document) +Kopie | Der Pass muss unterschrieben und nach Ablauf des Visums noch mindestens drei Monate gültig sein. |
Reisekrankenversicherung + Kopie | Die Reisekrankenversicherung muss die Dauer Ihres ersten Aufenthaltes in Deutschland komplett abdecken. (Deckungssumme mind. 30.000 Euro) Sie muss in allen Staaten des Schengener Abkommens gültig sein. |
Nachweis Ihrer derzeitigen beruflichen Beschäftigung mit Gehaltsnachweisen der letzten drei Monate | Für Arbeitnehmer: - Schreiben des israelischen Arbeitgebers mit Angaben über Ihre Position, monatliches Gehalt und Dauer der Anstellung - Gehaltsnachweise der letzten drei Monate Für Selbstständige: - Gewerbeanmeldung und Bescheinigung des Finanzamtes über Ihr erzieltes Einkommen Für Schüler/Studenten: - Schul- oder Studienbescheinigung Für Rentner: - Rentennachweise |
Kontoauszug + Kopie | Aktueller Kontoauszug mit Transaktionen der letzten drei Monate |
Vorherige Visa | Kopien von vorherigen Schengen-Visa und Visa von USA oder Großbritannien |
Israelischer Aufenthaltstitel | Kopie Ihres Israelischen Aufenthaltstitels mit mehrfacher Einreise. Nachweis, dass Sie nach Ausreise wieder in Israel einreisen dürfen, ggf. Re-Entry Visa. |
Nachweis bestehender Ehe | Falls Sie mit einem israelischen Staatsangehörigen |
Für Geschäftsreisen und Reisen zu Seminaren, Konferenzen, Ausstellungen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Geschäftseinladung aus Deutschland | Aktuelle Einladung des Geschäftspartners in Deutschland mit Angaben zum Reisezweck und Dauer der Geschäftsreise. In der Einladung muss zudem angegeben werden, ob die Reise- und Aufenthaltskosten von dem Einlader übernommen werden oder nicht |
Falls Sie Freunde/Verwandte in Deutschland besuchen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Einladung aus Deutschland | Schriftliche Einladung Ihrer Verwandten/ Freunde mit Kopie des deutschen Personalausweises (beidseitig) oder des Reisepasses mit Aufenthaltstitel ODER: offizielle Verpflichtungserklärung des Einladers (abzugeben bei der Ausländerbehörde) +Kopie |
Flugreservierung + Kopie | Eine Reservierung ist ausreichend, bitte buchen Sie den Flug erst nach Erhalt des Visums. |
Falls Sie touristisch nach Deutschland reisen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Hotelreservierung | Hotelreservierung für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Selbstverfasste Bestätigungen von Reisebüros werden nicht akzeptiert. Bitte legen Sie einen direkte Buchung/ Reservierung des Hotels vor. |
Flugreservierung + Kopie | Eine Reservierung ist ausreichend, bitte buchen Sie den Flug erst nach erhalt des Visums. |
Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Antragsteller unter 18 Jahre:
Nachweis der elterlichen Sorge | Geburtsurkunde Ihres Kindes mit Passkopien der Eltern ODER: „Sefah“ des Kindes, ID’s der Eltern und Passkopien der Eltern |
Der Visumantrag von minderjährigen Kindern muss von den Eltern unterschrieben werden. Falls die Eltern nicht persönlich zur Antragstellung bei VFS vorsprechen und dort den Antrag unterschreiben, muss eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden.