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Besuchs-, Geschäfts- und touristische Visa

29.03.2022 - Artikel

Israelische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten kein Visum. Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen jedoch ein Schengenvisum für kurze Aufenthalte im Schengenraum.

Ob Sie für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen ein Visum benötigen, entnehmen Sie bitte der Staatenliste auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Das Unternehmen VFS Global nimmt für die Deutsche Botschaft Tel Aviv die Schengenvisumsanträge entgegen. Bitte buchen Sie auf der Internetseite von VFS Global kostenlos einen Termin. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite von VFS

Die Firma VFS Global ist alleiniger Partner der Deutschen Botschaft in Tel Aviv.

Schengenvisumantrag

Bitte füllen Sie den Visumantrag online aus.
Diese Seite kann in vielen verschiedenen Sprachen angezeigt werden, unter anderem in Deutsch, Englisch, Arabisch und Russisch. Drucken Sie den Antrag bitte aus (mit Barcode),unterschreiben Sie ihn und bringen ihn zu VFS mit. Nutzen Sie bitte den Assistenten, der Ihnen beim Ausfüllen hilft!
1 PassfotoDas erforderliche Passfoto muss biometrisch sein, d.h. das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine Größe von 35 x 45 Millimeter haben.
Reisepass (oder Travel Document)
+Kopie
Der Pass muss unterschrieben und nach Ablauf des Visums noch mindestens drei Monate gültig sein.
Reisekrankenversicherung + KopieDie Reisekrankenversicherung muss die Dauer Ihres ersten Aufenthaltes in Deutschland komplett abdecken.
(Deckungssumme mind. 30.000 Euro) Sie muss in allen
Staaten des Schengener Abkommens gültig sein.
Nachweis Ihrer derzeitigen
beruflichen Beschäftigung mit
Gehaltsnachweisen der letzten
drei Monate
Für Arbeitnehmer:
- Schreiben des israelischen Arbeitgebers mit
Angaben über Ihre Position, monatliches Gehalt
und Dauer der Anstellung
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
Für Selbstständige:
- Gewerbeanmeldung und Bescheinigung des
Finanzamtes über Ihr erzieltes Einkommen
Für Schüler/Studenten:
- Schul- oder Studienbescheinigung
Für Rentner:
- Rentennachweise
Kontoauszug + KopieAktueller Kontoauszug mit Transaktionen der letzten drei
Monate
Vorherige VisaKopien von vorherigen Schengen-Visa und Visa von USA
oder Großbritannien
Israelischer AufenthaltstitelKopie Ihres Israelischen Aufenthaltstitels mit mehrfacher
Einreise. Nachweis, dass Sie nach Ausreise wieder in Israel
einreisen dürfen, ggf. Re-Entry Visa.
Nachweis bestehender Ehe

Falls Sie mit einem israelischen Staatsangehörigen
verheiratet sind: ID Ihres Ehepartners und „sefach“ mit
den Angaben zu Ihrem Partner

Für Geschäftsreisen und Reisen zu Seminaren, Konferenzen, Ausstellungen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

Geschäftseinladung aus Deutschland

Aktuelle Einladung des Geschäftspartners in Deutschland mit Angaben zum Reisezweck und Dauer der Geschäftsreise.

In der Einladung muss zudem angegeben werden, ob die Reise- und Aufenthaltskosten von dem Einlader übernommen werden oder nicht

Falls Sie Freunde/Verwandte in Deutschland besuchen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

Einladung aus Deutschland

Schriftliche Einladung Ihrer Verwandten/ Freunde mit Kopie des deutschen Personalausweises (beidseitig) oder des Reisepasses mit Aufenthaltstitel

ODER:

offizielle Verpflichtungserklärung des Einladers (abzugeben bei der Ausländerbehörde) +Kopie

Flugreservierung + Kopie

Eine Reservierung ist ausreichend, bitte buchen Sie den Flug erst nach Erhalt des Visums.

Falls Sie touristisch nach Deutschland reisen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

HotelreservierungHotelreservierung für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Selbstverfasste Bestätigungen von Reisebüros werden nicht akzeptiert. Bitte legen Sie einen direkte Buchung/ Reservierung des Hotels vor.
Flugreservierung + KopieEine Reservierung ist ausreichend, bitte buchen Sie den Flug erst nach erhalt des Visums.

Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Antragsteller unter 18 Jahre:

Nachweis der elterlichen Sorge

Geburtsurkunde Ihres Kindes mit Passkopien der Eltern

ODER:

„Sefah“ des Kindes, ID’s der Eltern und Passkopien der Eltern

Der Visumantrag von minderjährigen Kindern muss von den Eltern unterschrieben werden. Falls die Eltern nicht persönlich zur Antragstellung bei VFS vorsprechen und dort den Antrag unterschreiben, muss eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden.

PDF-Merkblatt zum Download

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