Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel

Wenn Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, dass Ihr Pass zur Abholung bereit liegt, ist in diesem Zeitfenster die Abholung des deutschen Passes ohne Terminbuchung möglich: Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr.

Herzlich Willkommen zum neuen Online-System für die Ausweisdokumente!

Notwendige Unterlagen Passbeantragung - Printversion PDF

Bitte lesen Sie sich alle unten aufgeführten Hinweise und das FAQ aufmerksam durch, bevor Sie weiterklicken. Anfragen, die bereits durch Informationen auf dieser und den nachfolgenden Seiten beantwortet werden, werden nicht gesondert per Email beantwortet.

Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Terminvergabe für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises ab sofort geändert.

Sie müssen ab sofort nicht mehr versuchen, einen konkreten Termin zu buchen, sondern hinterlegen Ihre Daten einmalig auf der Registrierungsliste. Vom System erfolgt eine automatische Umbuchung auf Termine anhand der verfügbaren Kapazitäten. Wenn ein Termin verfügbar wird, erhalten Sie spätestens zwei Wochen vorher eine Nachricht von uns mit dem Datum sowie der genauen Uhrzeit Ihrer Vorsprache.

Wenn Sie bereits einen Termin über das Terminvergabesystem gebucht haben, behält dieser seine Gültigkeit. Sie brauchen sich in diesem Fall nicht nochmals auf der Warteliste zu registrieren!

Hier geht es zum Terminvergabesystem

Hinweise und FAQ's

Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise:

• Bei Falschangaben und/oder Mehrfachregistrierungen behalten wir uns vor, (alle) Ihre Registrierung(en) auf der Warteliste zu löschen.

• Bitte bringen Sie Ihren ausgefüllten Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Termin mit. Weitere Informationen finden Sie hier

• Bitte prüfen Sie vor Ihrem Besuch auch korrekte Namensführung. Weitere Information zu Namensrecht und zu Namensführung finden Sie hier

• Bitte geben Sie an, wenn Sie ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

• Bitte seien Sie pünktlich. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten verfällt Ihr Termin und Sie müssen sich neu auf der Warteliste registrieren.

• Bis zur Zusendung des fertigen Reisepasses dauert es bis zu zehn Wochen (bei einem Expresspass vier Wochen). Anfragen werden während dieser Bearbeitungszeit im Interesse aller Antragstellenden nicht beantwortet.

• Bitte kontrollieren Sie auch den Spam-Eingang Ihres Email-Postfaches

Tragen Sie sich bitte nur in das Registrierungssystem ein, wenn Ihr Pass bereits abgelaufen ist, innerhalb der nächsten sechs Monate abläuft oder Sie erstmalig z.B. nach Einbürgerung einen Reisepass beantragen.

Nein, es ist nicht notwendig, fortlaufend gültige Pässe zu haben. Ein abgelaufener Reisepass ist kein Verlustgrund. Weitere Informationen zu Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Wenn es sich um einen Erstantrag zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses handelt oder wenn in Ihrem neuen Pass (z.B. nach Heirat) ein anderer Name stehen soll als im bisherigen Pass, ist oftmals eine Namenserklärung erforderlich, da Ihr Name für den deutschen Rechtsbereich ggf. noch nicht feststeht. Senden Sie uns deshalb in solchen Fällen bitte zunächst den ausgefüllten Fragebogen zur Namensführung zu, damit wir Sie entsprechend beraten können. Dieser Schritt ist in der Regel auch notwendig, wenn für die Geschwisterkinder bereits deutsche Pässe ausgestellt wurden. Wir empfehlen, den Termin zur Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises in solchen Fällen erst nach diesem Schritt zu buchen. Wir versuchen damit, für Sie eine mehrfache Anreise zur Botschaft zu vermeiden.

Entfallen kann dieser Schritt auch bei der ersten Antragstellung, wenn Sie bereits eine deutsche Geburtsurkunde für das Kind oder eine deutsche Eheurkunde mit Eintrag eines gemeinsamen Ehenamens oder eine deutsche Namenserklärung besitzen, wenn das Kind den Namen der ledigen Mutter erhalten soll oder wenn sich Ihr Familienname seit der Einbürgerung nicht geändert hat.

Weitere Hinweise zum Namensrecht

Nein, eine Mehrfachregistrierung ist nicht notwendig. Bitte geben Sie im dafür vorgesehenen Feld die Anzahl der Familienmitglieder an, für die Termine benötigt werden. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, unangekündigt weitere Familienmitglieder mitzubringen. Bitte achten Sie darauf, dass es Ihnen wirklich möglich ist, gemeinsam zu erscheinen. Andernfalls verlieren wir Termine und die Zeit bis zur Terminzuweisung erhöht sich für alle registrierten Antragstellenden.

Zur Vorsprache bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für minderjährige Kinder sollten immer alle sorgeberechtigten Elternteile erscheinen. Wenn dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, dass der abwesende Elternteil die Pässe abholt und seine Genehmigung so im Nachhinein gibt. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann dem vorsprechenden Elternteil eine notariell beglaubigte Vollmacht des abwesenden Elternteils mitgegeben werden.
Zustimmungserklärung

Ja, die Vorsprache erfolgt immer persönlich.
Nein, die minderjährigen Kinder müssen ebenfalls kommen, denn Pässe können nur für anwesende Familienmitglieder beantragt werden. Bitte beachten Sie das bei der Registrierung.

Bitte warten Sie noch etwas, die Versendung der Bestätigungsemail dauert bis zu 30 Minuten. Bitte schauen Sie auch im Spam-Ordner nach, ob dort etwas eingegangen ist.

Die durchschnittliche Wartezeit hängt von der Anzahl der Gesamtregistrierungen ab. Wir gehen derzeit davon aus, dass es durchaus einige Monate dauern kann, bis Sie eine Rückmeldung mit Terminvorschlag erhalten. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie in der Zwischenzeit von Anfragen absehen. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen werden im Interesse aller Antragstellenden vollständig dafür benötigt, Termine anzubieten und Passanträge zu bearbeiten. Es bestehen keine Möglichkeiten, durch kommerzielle Anbieter schneller an einen Termin zu gelangen.

Sie werden spätestens zwei Wochen vor dem für Sie reservierten Termin eine Email von uns erhalten. Sie müssen diesen Terminvorschlag innerhalb von fünf Tagen bestätigen, ansonsten werden Sie aus dem System gelöscht und müssen sich neu registrieren.

Wenn Sie den Terminvorschlag nicht bestätigen können, werden Sie aus dem Registrierungssystem gelöscht und müssen sich neu registrieren. Auch nach Stornierungen müssen Sie sich erneut auf der Liste registrieren.

Während der Registrierung haben Sie angegeben, wie viele Termine Sie benötigen. Genau für diese Anzahl wurden Ihnen nun Termine zugewiesen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht mitteilen können, auf welchem Platz Sie sich befinden. Da die Liste sich fortlaufend verändert, ist diese Nummer ohnehin nicht aussagekräftig

Bitte stornieren Sie Ihre zweite Registrierung über den in der Email mitgeteilten Link. Bei Mehrfachregistrierungen behalten wir uns vor, alle Registrierungen im System zu löschen.

Wenn Sie sich für die Vergabe eines Termins registrieren, werden Sie während des Prozesses durch Hinweise bis zum Abschluss der Registrierung geleitet.

Sollte tatsächlich einmal ein technisches Problem auftauchen, so schicken Sie bitte eine Mail an passstelle@tela.auswaertiges-amt.de mit dem Betreff „Technisches Problem bei der Terminregistrierung/technical issue with the online registration“ und schicken uns einen Screenshot mit.

Wenn Sie den Hinweis „unique entry only“ o.ä. erhalten, haben Sie sich bereits auf der Liste registriert und können dies kein zweites Mal tun. Vor einer Neuregistrierung ist die Löschung/Stornierung der vorherigen zwingend erforderlich.

Fragen, die kein technisches Problem betreffen und durch Informationen auf der Webseite beantwortet werden, werden nicht individuell beantwortet.

Bitte planen Sie nach Antragstellung eine Bearbeitungszeit von bis zu zehn Wochen (bzw. bei Expressbearbeitung durch die Bundesdruckerei bis zu vier Wochen) ein, da die Herstellung der Dokumente durch die Bundesdruckerei in Berlin erfolgt und danach nach Tel Aviv übermittelt wird. Ihr Pass wird in der Regel per Post zugesandt (Versandgebühr 17 ILS) oder kann in besonders eiligen Ausnahmefällen vormittags während der Schalteröffnungszeiten (Mo-Fr 08.00 bis 12.00 Uhr) abgeholt werden. Für die Abholung ist keine Terminbuchung nötig. Sie erhalten eine Abholbenachrichtigung. Bitte vermeiden Sie im Interesse aller Antragstellenden Rückfragen und wenden sich erst an uns, wenn Sie weder den Pass noch eine Benachrichtigung innerhalb des o.g. Zeitraums erhalten haben.

Nein, gebuchte Termine behalten ihre Gültigkeit und werden nicht storniert. Bitte kommen Sie ein paar Minuten früher mit vollständigen Unterlagen zu Ihrem gebuchten Termin. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich zur Stornierung bitte per Mail an uns und registrieren sich auf der Warteliste. Jeder nicht genutzte Termin führt zu längerer Wartezeit für alle anderen Antragstellenden. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen ohne rechtzeitig vorher absagen, können Sie daher im System gesperrt werden.

Derzeit können Emails nur beantwortet werden, wenn die Information nicht bereits auf der Webseite zu finden ist. Sollten Sie keine Antwort erhalten, empfehlen wir, nochmal alle Hinweise genau durchzulesen. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen werden im Interesse aller Antragstellenden vollständig dafür benötigt, Termine anzubieten und Passanträge zu bearbeiten.

Ja, alle sorgeberechtigten Elternteile müssen bei Antragstellung ihr Einverständnis geben. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann eine notariell beglaubigte Vollmacht, die den anderen Elternteil zur Beantragung ermächtigt, vorgelegt werden. Sollte das Sorgerecht an einen Elternteil übertragen sein, ist der vollständigte gerichtliche Beschluss im Original vorzulegen.

Um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten, kommen Sie am besten ein paar Minuten vor Ihrem Termin. Sie müssen zur Antragstellung den vollständig ausgefüllten Antrag und alle notwendigen Unterlagen, Fotos und Ihre Kreditkarte mitbringen.
Die Gebühr für die Passbeantragung ist in Euro (€) festgelegt und wird durch die Botschaft per Kreditkarte (nur Visa Card oder Master Card, kein Apple Pay o.ä.) und in Ausnahmefällen in bar angenommen.
Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein. Sowohl beim Erstantrag als auch bei Folgeanträgen ist es notwendig, alle relevanten Unterlagen im Original vorzulegen. Geburtsurkunden aus Israel müssen immer in bilingualer Version (vom Misrad Hapnim, hebräisch und englisch, keine notariellen Übersetzungen) vorgelegt werden. Für sonstige deutsche, englische und hebräische Urkunden genügt das Original ohne Übersetzung. Unterlagen in einer anderen Sprache müssen grundsätzlich mit einer deutschen, von einem Notar beglaubigten oder vom einem vereidigten Übersetzer gefertigten Übersetzung versehen sein.
Sollten Sie nicht mehr im Besitz der Originaldokumente sein, kann es zu Verzögerungen bei der Beantragung Ihres Antrages kommen. Bearbeitet werden können von uns nur vollständige Anträge / Unterlagen. Sollten notwendige Unterlagen fehlen, kann ein weiterer Termin notwendig werden.

Unterlagen

Pass/Personalausweis - Antragsformular (über 16 Jahre)

Pass/Personalausweis - Antragsformular (für Minderjährige)

Bitte beachten Sie, dass zur Passbeantragung zwingend die Vorlage von zwei aktuellen, biometrischen Lichtbildern erforderlich ist und es leider in unmittelbarer Nähe der Botschaft keine Möglichkeit gibt, diese anfertigen zu lassen. Passanträge ohne oder mit nicht den Vorgaben entsprechendem Passfoto können nicht bearbeitet werden.

Informationen finden Sie auf der Fotomustertafel

Passfotos können Sie unter anderem in folgenden Fotogeschäften anfertigen lassen:

Foto Linof, Ibn Gvirol St. 12, Tel Aviv, Tel. Nr.: 03-6957589

Foto Shop, Ibn Gvirol St. 31, Tel Aviv, Tel. Nr.: 03-5284795

Der Biometrische Reisepass bzw. Personalausweis ist zehn Jahre lang gültig (für Personen unter 24 Jahre sechs Jahre). Nach Ablauf erfolgt keine Verlängerung, sondern es wird auf Antrag ein neues Dokument ausgestellt. Die Ausstellung von Reisepässen mit erhöhter Seitenzahl für Vielreisende ist möglich.

Falls Sie Ihren Reisepass verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, erhalten Sie vor Rückreise nach Deutschland auf Ihren Antrag hin von der Deutschen Botschaft Tel Aviv ein Ersatzdokument zur Rückkehr nach Deutschland. Das Dokument heißt „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“. Es berechtigt zur direkten Rückreise nach Deutschland (einmaliger Grenzübertritt) und ist max. einen Monat lang gültig. Eine Ausstellung ist durch die Deutsche Botschaft Tel Aviv am gleichen Arbeitstag möglich. Eine Ausstellung ist auch durch die Büros der Honorarkonsulinnen in Haifa und Eilat möglich. In sehr dringenden Notfällen kontaktieren Sie den Bereitschaftsdienst der Botschaft zur weiteren Absprache. Falls Sie eine Umsteigeverbindung zurück nach Deutschland gebucht haben oder in andere Länder weiterreisen möchten, muss u.U. ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist nur während der Öffnungszeiten der Botschaft möglich. Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt
Für Antragsteller*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Israel müssen auch eine polizeiliche Bescheinigung zum Verlust vorgelegt werden. Bitte registrieren Sie sich in dem Fall für einen neuen biometrischen Reisepass auf der Warteliste.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Gebühren für deutsche Ausweisdokumente, die zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft in Schekel (ILS) zu entrichten sind. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr in Euro (€) festgelegt ist und durch die Botschaft per Kreditkarte (nur Visa Card oder Master Card, kein Apple Pay o.ä.) und in Ausnahmefällen in bar angenommen wird.

Dokumentenart/ Leistung

Gebühr

Reisepass unter 24 Jahre

68,50€

Reisepass über 24 Jahre

101,00€

Expressgebühr (zusätzlich zur Grundgebühr)

32,00€

48 Seiten im Pass (zusätzlich zur Grundgebühr)

22,00€

vorläufiger Reisepass

70,00€

Wohnortänderung (Reisepass/ Personalausweis)

gebührenfrei

Personalausweis unter 24 Jahre

52,80€

Personalausweis über 24 Jahre

67,00€

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass wird in Einzelfällen ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem vorläufigen Reisepass nicht visumfrei z.B. in die USA einreisen können. Weitere Informationen, in welche Länder Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen können, finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts.

Personalausweis

Auch Ihren Elektronischen Personalausweis (Multifunktionskarte im Scheckkartenformat) können Sie bei der Botschaft beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Elektronische Personalausweis als Reisedokument nicht für Reisen in alle Länder gültig ist. Eine Reise von und nach Israel mit dem elektronischen Personalausweis ist nicht möglich. Für Reisen von und nach Israel benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen deutschen Reisepass.

Wohnortänderung

Die Eintragung eines neuen Wohnortes in Ihren Reisepass oder Personalausweis können Sie persönlich kostenfrei an der Botschaft erledigen.
Mitzubringen sind: Ihr Reisepass, Abmeldebescheinigung aus Deutschland (bei Zuzug aus Deutschland oder wenn der deutsche Wohnort noch im Pass steht), Adressnachweis für Israel (z.B. israelische ID oder Arnona-/Strom-/Wasser-Rechnung), Antrag auf Wohnortänderung. Bitte buchen Sie auch hierfür einen Termin.

Antragsformular Wohnortänderung
(Application form change of place of residence)

Ihr Pass wird in Deutschland gedruckt und dann an die Botschaft geschickt. Die Botschaft sendet Ihren Pass dann per Einschreiben an Sie weiter. In der Regel dauert es 8 Wochen nach Antragstellung bis der Pass an Sie versendet werden kann.

Für Antragsteller ab dem 20.03.2024: Solange der Pass im Trackingsystem der Post noch nicht als versendet angegeben wird, ist der Pass noch nicht in der Botschaft eingegangen. Bitte sehen Sie von Nachfragen innerhalb der ersten 8 Wochen nach Antragstellung bei der Botschaft ab.

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier und auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

nach oben